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Rechner · Arbeitnehmer & Lohn

Minijob oder Midijob 2026?

Der Rechner stuft deinen Verdienst nach der neuen 603-€-Minijobgrenze und dem Übergangsbereich bis 2.000 € ein und zeigt, welche Sozialabgaben und Rentenansprüche daraus folgen.

In unter 2 Minuten

Wo liegst du: Minijob, Midijob oder regulär?

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Methodik & Rechtsgrundlagen

Die Grenzen 2026 im Detail

Minijob bis 603 €

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 €/Monat (7.236 €/Jahr). Als Minijobber zahlst du keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenbeiträge; der Arbeitgeber führt Pauschalabgaben (rund 31 %) und meist 2 % Pauschal-Lohnsteuer ab. Rentenversicherungspflichtig bist du mit 3,6 % Eigenanteil, kannst dich aber befreien lassen.

Midijob: Übergangsbereich bis 2.000 €

Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (§ 20 SGB IV). Deine Sozialbeiträge steigen hier gleitend an: Über den Faktor F = 0,6619 (2026) wird eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme ermittelt, sodass dein Arbeitnehmeranteil an der unteren Grenze fast null beträgt und erst bei 2.000 € den vollen Satz erreicht. Du bist voll versichert und erwirbst volle Rentenansprüche.

  • Ab 2.000,01 € gelten die regulären Sozialbeiträge (Arbeitnehmeranteil rund 20,5 %).
  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; neben dem Hauptjob bleibt nur ein Minijob abgabenfrei.
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