SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Steuerticker · Gesetzgebunggeplant ab 1.1.20275 % statt 2 %603 €-Grenze

Minijob: Pauschsteuer wird teurer

Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs trägt üblicherweise der Arbeitgeber. Sie soll zum 1.1.2027 von 2 % auf 5 % steigen – gewerblich wie im Privathaushalt.

Team bespricht Personalkosten für geringfügig BeschäftigteDie Pauschsteuer ist nur ein Teil der Abgabenlast – aber der, der sich ändern soll.

Der Minijob ist die abgabengünstigste Beschäftigungsform – aber nicht kostenlos: Neben Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen fällt die pauschale Lohnsteuer an, die üblicherweise der Arbeitgeber übernimmt.

Genau dieser Posten soll steigen. Für einzelne Haushalte ist das überschaubar, für Betriebe mit vielen Minijobbern summiert es sich.

Zuletzt fachlich geprüft am 2. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für Minijobber beträgt die pauschale Lohnsteuer, die üblicherweise der Arbeitgeber trägt, aktuell 2 % vom Bruttolohn – im gewerblichen Bereich wie im Privathaushalt. Sie soll zum 1.1.2027 auf 5 % angehoben werden. Bei der Verdienstgrenze von 603 € monatlich bedeutet das rund 18 € mehr pro Monat und Beschäftigungsverhältnis.

Was die Anhebung kostet

Die Pauschsteuer wird vom Bruttolohn berechnet. Bei der aktuellen Geringverdienstgrenze von 603 € monatlich ergibt sich folgende Differenz:

Beispiel

Ein Minijob mit 603 € Monatslohn

Pauschsteuer bisher (2 %)12,06 € / Monat
Pauschsteuer geplant (5 %)30,15 € / Monat
Mehrbelastung pro Monat18,09 €
Mehrbelastung pro Jahr217,08 €

Auch im Privathaushalt

Die Anhebung soll für Minijobs im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt gelten. Für Haushalte ist relevant: Ein über das Haushaltsscheckverfahren angemeldeter Minijob bleibt steuerlich attraktiv, weil 20 % der Aufwendungen – maximal 510 € pro Jahr – als Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG abgezogen werden können. Diese Ermäßigung überkompensiert die höhere Pauschsteuer in vielen Fällen.

Alternative: Individuelle Besteuerung

Die Pauschalierung ist ein Wahlrecht. Alternativ kann die Lohnsteuer nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Beschäftigten erhoben werden. Bei Personen ohne weitere Einkünfte – Studierenden, Rentnerinnen mit kleiner Rente, Ehepartnern in Steuerklasse III–V-Konstellationen – fällt dabei häufig keine oder kaum Lohnsteuer an. Ab 2027 lohnt dieser Vergleich stärker als bisher.

Nicht mit der Rentenversicherung verwechseln

Der Eigenanteil zur Rentenversicherung liegt im gewerblichen Bereich bei 3,6 %, im Privathaushalt bei 13,6 % – davon ist die geplante Änderung unabhängig.

Was Arbeitgeber vorbereiten

1. Personalkosten 2027 mit 5 % Pauschsteuer neu kalkulieren. 2. Prüfen, für welche Beschäftigten die individuelle Besteuerung günstiger wäre. 3. Bei mehreren Minijobs im Betrieb die Gesamtwirkung hochrechnen. 4. Verdienstgrenzen im Blick behalten – die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.


Deine Checkliste: Minijobs für 2027 kalkulieren

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Minijobs für 2027 kalkulieren

5 Punkte · Steuerticker · Gesetzgebung
  • Pauschsteuer neu rechnen5 % statt 2 % ab 2027 geplant.
  • Individuelle Besteuerung prüfenOft günstiger ohne weitere Einkünfte.
  • Haushaltsscheck nutzen20 %, max. 510 € Ermäßigung.
  • Verdienstgrenze beachten603 € pro Monat, an den Mindestlohn gekoppelt.
  • Gesamtabgaben aufstellenPauschalbeiträge und Umlagen einbeziehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Pauschsteuer aktuell?

2 % vom Bruttolohn – im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt.

Was ist geplant?

Eine Anhebung auf 5 % zum 1.1.2027.

Wer trägt die Pauschsteuer?

Üblicherweise der Arbeitgeber; eine Abwälzung ist arbeitsrechtlich zu prüfen.

Gibt es eine Alternative zur Pauschalierung?

Ja, die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – bei Beschäftigten ohne weitere Einkünfte oft günstiger.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 2. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Steuerinfo August 2026: Einkommensteuerreform 2027 – Das sind die Pläne der Bundesregierung. Benefitax GmbH, Mandanteninformation 08/2026, Quelle: Ergebnisse des Koalitionsausschusses „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“; BMF, Mitteilung vom 2.7.2026.
  2. Das Wichtigste aus dem Steuerrecht – August 2026: Kernpunkte der geplanten Einkommensteuerreform. Nitz Steuerberatung, Mandanteninformation vom 1.8.2026, Rechtsstand 15.7.2026, Quelle: Ernst Röbke Verlag.
  3. § 40a EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  4. Minijob-Zentrale – Informationen für Arbeitgeber. Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Minijobs im Betrieb?

Nenne uns Zahl und Lohnhöhe der Minijobs – wir rechnen die Mehrbelastung ab 2027 und die Alternative durch.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Unsicher bei deinem Fall?

Sag SteuerNest, wie viele Minijobs du hast – es rechnet 2027 durch

Der KI-Assistent durchsucht über 200 Ratgebern, Tools und Mustern, was in solchen Fällen gilt.

Link kopiert