Minijob und Midijob klingen ähnlich, folgen aber ganz unterschiedlichen Regeln. Der Minijob ist meist steuer- und weitgehend abgabenfrei für den Beschäftigten, der Midijob wird regulär besteuert, aber sozialabgabenrabattiert. Dieser Ratgeber ordnet Grenzen, Steuer und Sozialversicherung für 2026 ein.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Ein Minijob liegt 2026 bis 603 € Monatsverdienst vor (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt). Der Arbeitgeber führt meist eine Pauschsteuer von 2 % ab, sodass der Verdienst für den Beschäftigten steuerfrei bleibt. Im Midijob (Übergangsbereich 603,01 € bis 2.000 €) fällt reguläre Lohnsteuer an, die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers steigen aber nur langsam an.
Die Grenzen: Minijob vs. Midijob
Beide Modelle unterscheiden sich vor allem am Verdienst und an den Abgaben:
| Merkmal | Minijob | Midijob |
|---|---|---|
| Verdienstgrenze | bis 603 €/Monat | 603,01 € bis 2.000 € |
| Lohnsteuer | meist 2 % pauschal (Arbeitgeber) | regulär nach Steuerklasse |
| Sozialabgaben Arbeitnehmer | nur Rentenversicherung (befreibar) | reduziert, steigend |
| Krankenversicherung | über Familie/anderweitig | eigenständig |
Die Minijobgrenze ist seit 2024 dynamisch: Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und steigt mit ihm. Für 2026 liegt sie bei 603 € im Monat (Jahresgrenze 7.236 €). Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten pro Jahr zulässig.
Neben dem 603-€-Minijob gibt es den kurzfristigen Minijob: Beschäftigung, die auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Er ist sozialversicherungsfrei, aber nicht auf 603 € gedeckelt – die Verdiensthöhe spielt keine Rolle.
Die Besteuerung des Minijobs
Beim klassischen 603-€-Minijob hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten:
- Pauschsteuer von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG): Sie deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Der Verdienst bleibt für den Beschäftigten steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das ist der Regelfall.
- Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM): Dann wird der Minijob wie normaler Arbeitslohn behandelt und in der Steuererklärung erfasst.
Wird der Minijob pauschal mit 2 % versteuert, taucht er in deiner Steuererklärung nicht auf und erhöht deinen Steuersatz nicht. Das ist besonders wertvoll, wenn du daneben ein reguläres Gehalt beziehst.
Rentenversicherung im Minijob
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig: Der Beschäftigte zahlt einen kleinen Eigenanteil (Differenz zum Arbeitgeberpauschalbeitrag). Man kann sich auf Antrag davon befreien lassen. Die Versicherungspflicht bringt aber Vorteile: vollwertige Beitragszeiten, Anspruch auf Reha-Leistungen und Riester-Förderfähigkeit.
Mehrere Jobs – Vorsicht bei der Zusammenrechnung
Bei mehreren Beschäftigungen ist Vorsicht geboten:
- Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt anrechnungsfrei und pauschal besteuert.
- Ein zweiter Minijob wird mit dem ersten zusammengerechnet; überschreiten beide zusammen 603 €, wird der zweite sozialversicherungspflichtig.
- Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden addiert – über 603 € entsteht insgesamt Sozialversicherungspflicht (ggf. Midijob).
Der Midijob (Übergangsbereich)
Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € (Midijob) fällt reguläre Lohnsteuer nach Steuerklasse an. Der Clou liegt bei den Sozialabgaben: Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von einem reduzierten Niveau bis zum vollen Beitrag bei 2.000 €. So bleibt netto mehr übrig als bei einem abrupten Sprung in die volle Beitragspflicht – bei vollem Rentenanspruch.
Monatsverdienst 1.200 € im Übergangsbereich
Im Übergangsbereich wird der Arbeitnehmeranteil rechnerisch verringert, die Rentenansprüche aber aus dem vollen Bruttolohn ermittelt.

„Der 2-Prozent-Minijob ist steuerlich unsichtbar – das macht ihn als Zuverdienst so wertvoll.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 40a EStG
Deine Checkliste: Minijob & Midijob
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Was du beachten solltest
8 Punkte- Verdienstgrenze prüfenMinijob bis 603 €, Midijob bis 2.000 €.
- Besteuerung klären2 % pauschal oder über ELStAM.
- RV-Befreiung überlegenEigenanteil vs. Rentenansprüche abwägen.
- Mehrere Jobs zusammenrechnenZweiter Minijob wird oft SV-pflichtig.
- Hauptjob berücksichtigenEin Minijob bleibt daneben anrechnungsfrei.
- Kurzfristigen Minijob prüfen3 Monate / 70 Tage, ohne Verdienstgrenze.
- Krankenversicherung klärenIm Midijob eigenständig.
- Pauschal versteuert? Nicht eintragen2-%-Minijob nicht in die Erklärung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Minijobgrenze 2026?
Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Sie ist seit 2024 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten pro Jahr erlaubt.
Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn er mit der 2-%-Pauschsteuer abgerechnet wird. Dann ist der Verdienst für dich steuerfrei und muss nicht angegeben werden. Nur bei individueller Besteuerung über ELStAM gehört er in die Erklärung.
Zahle ich im Minijob Rentenbeiträge?
Grundsätzlich ja – als kleinen Eigenanteil zusätzlich zum Arbeitgeberpauschalbeitrag. Du kannst dich auf Antrag befreien lassen. Die Versicherungspflicht bringt aber vollwertige Beitragszeiten, Reha-Ansprüche und Riester-Förderfähigkeit.
Was passiert, wenn ich zwei Minijobs habe?
Der zweite Minijob wird mit dem ersten zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 €, wird der zweite Job sozialversicherungspflichtig. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt hingegen ein Minijob anrechnungsfrei.
Was ist ein Midijob?
Eine Beschäftigung im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € Monatsverdienst. Es fällt reguläre Lohnsteuer an, der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben steigt aber nur gleitend an – bei vollem Rentenanspruch aus dem Bruttolohn.
Was ist ein kurzfristiger Minijob?
Eine von vornherein auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzte Beschäftigung. Sie ist sozialversicherungsfrei und nicht auf 603 € gedeckelt – die Verdiensthöhe spielt keine Rolle, wohl aber die Berufsmäßigkeit.
Lohnt sich die individuelle Besteuerung statt der Pauschsteuer?
Selten. Die 2-%-Pauschsteuer hält den Minijob aus der Steuererklärung heraus und erhöht deinen Steuersatz nicht. Die individuelle Besteuerung kann nur bei sehr geringem Gesamteinkommen und Steuerklasse I ausnahmsweise günstiger sein.
Bin ich im Minijob krankenversichert?
Der Minijob allein begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Du musst anderweitig versichert sein – etwa über die Familienversicherung, eine Hauptbeschäftigung oder freiwillig. Der Arbeitgeber zahlt lediglich einen Pauschalbeitrag.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


