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Photovoltaik-Steuer 2026 klären

Der Check sagt dir, ob deine PV-Anlage einkommensteuerfrei ist (§ 3 Nr. 72 EStG) und ob Kauf sowie Installation dem Nullsteuersatz unterliegen – damit du weißt, welche Erklärungen du überhaupt brauchst.

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Methodik & Rechtsgrundlagen

Photovoltaik im Steuerrecht 2026

Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei, wenn die Anlage 30 kWp (Einfamilienhaus, Gewerbeimmobilie) bzw. 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (Mehrfamilienhaus) nicht übersteigt – insgesamt bis 100 kWp pro steuerpflichtiger Person. Bei steuerfreien Anlagen entfällt die Anlage EÜR; im Gegenzug sind aber auch keine Betriebsausgaben absetzbar.

Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer

Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden gilt bis 30 kWp der Nullsteuersatz (0 % USt, § 12 Abs. 3 UStG). Weil beim Kauf keine Umsatzsteuer anfällt, lohnt der Verzicht auf den Vorsteuerabzug – du kannst bequem die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wählen und sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

  • Die Anlage ist im Marktstammdatenregister und beim Finanzamt anzumelden.
  • Wählst du zum Vorsteuerabzug die Regelbesteuerung, bindet dich das fünf Jahre.
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