Der August ist steuerlich kein ruhiger Monat: Es laufen Zahlungsfristen, und mehrere Entscheidungen aus dem Frühjahr wirken sich erstmals auf die Praxis aus. Diese Presseschau bündelt, was die Fachpresse für den Monat zusammengetragen hat.
Zuletzt fachlich geprüft am 7. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die Themen des Monats: 1. Kernpunkte der geplanten Einkommensteuerreform. 2. Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und geänderte Förderung. 3. BFH zu verschärften Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer. 4. Kein Werbungskostenabzug bei Privatwagennutzung trotz Firmenwagen. 5. Zinslose Ratenzahlung im Privatvermögen führt nicht zu Kapitaleinkünften. 6. Antrag auf Verlustbescheinigung – Ausschlussfrist 15.12.
Gesetzgebung: Reform und Gebäude
Der Koalitionsausschuss hat sich Anfang Juli 2026 auf eine Einkommensteuerreform geeinigt, die ab 1.1.2027 sukzessive umgesetzt werden und 2028 volle Wirkung entfalten soll; das Entlastungsvolumen wird mit rund 10 Mrd. € angegeben. Am 10.7.2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz als Ersatz für das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet; das Förderportal läuft ab 21.7.2026 wieder.
Rechtsprechung: drei Punkte mit Praxisfolgen
1. Der BFH hat die Aufzeichnungspflichten für das häusliche Arbeitszimmer bei Selbstständigen verschärft: Aufwendungen müssen laufend, gesondert und zeitnah aufgezeichnet werden – die nachträgliche Zusammenstellung genügt nicht. 2. Wer eine Dienstreise mit dem privaten Pkw fährt, obwohl ein Firmenwagen kostenfrei zur Verfügung stünde, kann keine Werbungskosten abziehen. 3. Bei zinsloser Ratenzahlung im Privatvermögen entstehen keine fiktiven Kapitaleinkünfte mehr.
Die Frist, die man nicht verpassen darf
Eine Verlustbescheinigung der Bank muss bis zum 15.12. eines Jahres für das laufende Jahr beantragt werden – das ist eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, kann Verluste in dem Jahr nicht in der Veranlagung berücksichtigen; sie bleiben im Verlustverrechnungstopf der Bank, bis sie dort ausgeglichen sind. Der Antrag ist unwiderruflich – er lohnt vor allem bei mehreren Depots oder Auslandsdepots.
Verluste aus Aktien dürfen weiterhin nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Zu dieser Beschränkung ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig; der BFH hält sie für verfassungswidrig.
Termine im August 2026
10.8.2026: Umsatzsteuer und Lohnsteuer (Monatszahler), Zahlungsschonfrist bis 13.8.2026. 17.8.2026: Gewerbesteuer und Grundsteuer, Zahlungsschonfrist bis 20.8.2026. 27.8.2026: Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für August, Beitragsnachweis bis 24.8.2026. Die dreitägige Schonfrist gilt nicht bei Scheckzahlung.
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Monatsthemen abarbeiten
5 Punkte · Steuerticker · Presseschau- Arbeitszimmer-Aufzeichnungen umstellenLaufend, gesondert, zeitnah – nicht nachträglich.
- Dienstreise-Regeln klärenFirmenwagen vorhanden? Dann kein Privatwagenabzug.
- Verlustbescheinigung terminierenAntrag bei der Bank bis 15.12.
- Zahlungstermine eintragen10.8., 17.8., 27.8.2026.
- Sanierungsförderung prüfenNeue Deckel und Boni seit 21.7.2026.
Häufige Fragen (FAQ)
Bis wann muss die Verlustbescheinigung beantragt werden?
Bis zum 15.12. des laufenden Jahres – das ist eine Ausschlussfrist, der Antrag ist unwiderruflich.
Was ändert sich beim häuslichen Arbeitszimmer?
Selbstständige müssen die Aufwendungen laufend, gesondert und zeitnah aufzeichnen; eine nachträgliche Zusammenstellung genügt nicht.
Wann ist die Lohnsteuer im August fällig?
Am 10.8.2026, mit dreitägiger Zahlungsschonfrist bis 13.8.2026 bei Überweisung.
Gilt die Einkommensteuerreform schon?
Nein. Sie soll ab 1.1.2027 gelten; das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 7. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


