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Rechner · Arbeitnehmer & Lohn

Reisekosten & Verpflegung 2026

Der Rechner ermittelt deine Verpflegungspauschalen, die Kürzung für gestellte Mahlzeiten und deine Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten – als Werbungskosten oder für die steuerfreie Erstattung.

In unter 2 Minuten

Wie viel Reisekosten kannst du absetzen?

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Methodik & Rechtsgrundlagen

Reisekosten & Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungspauschalen

Bei Auswärtstätigkeiten im Inland gelten feste Pauschalen (§ 9 Abs. 4a EStG): 28 € für jeden vollen Kalendertag (24 Std abwesend), 14 € für An- und Abreisetage einer mehrtägigen Reise sowie für eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Werden Mahlzeiten gestellt, kürzt sich die Pauschale: Frühstück um 5,60 €, Mittag- und Abendessen um je 11,20 €.

Fahrt- und Übernachtungskosten

Fahrten mit dem eigenen Pkw kannst du mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg, nicht nur Entfernung) ansetzen. Übernachtungskosten sind in tatsächlicher, belegter Höhe abziehbar. Alle Reisekosten trägst du als Werbungskosten in die Anlage N ein – oder lässt sie dir steuerfrei erstatten.

  • Die Verpflegungspauschalen gelten nur für die ersten drei Monate am selben Einsatzort (Dreimonatsfrist).
  • Steuerfrei erstattete Beträge sind nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.
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