Was kostet dich die verspätete Zahlung?
Steuerbetrag und Verzugsdauer eintragen – der Konfigurator berechnet Säumniszuschläge und Nachzahlungszinsen und zeigt, wann sich ein Erlassantrag lohnt.
Der Verzugs-Rechner
Alle Eingaben bleiben auf deinem Gerät – es werden keine Daten übertragen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.
Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes – ohne Bescheid und ohne Ermessen. Sie fallen für jeden angefangenen Monat an und werden auf den auf 50 € abgerundeten Betrag berechnet. Bei Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit greift eine Schonfrist (nicht bei Barzahlung).
Säumniszuschlag ist nicht gleich Zins
- Säumniszuschlag (§ 240 AO): 1 % je angefangenem Monat der Säumnis – Druckmittel für pünktliche Zahlung, nicht abziehbar.
- Nachzahlungszins (§ 233a AO): 0,15 % pro Monat (1,8 % im Jahr) ab 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres – Ausgleich für den Liquiditätsvorteil.
- Verspätungszuschlag (§ 152 AO): für die zu späte Abgabe der Erklärung, mindestens 25 € je angefangenem Monat.
Was du jetzt tun kannst
Wenn die Zahlung nicht möglich ist, beantrage Stundung oder Ratenzahlung, bevor die Fälligkeit verstreicht – dann entstehen keine Säumniszuschläge, nur Stundungszinsen.
Bereits entstandene Säumniszuschläge können aus Billigkeitsgründen teilweise erlassen werden, etwa bei plötzlicher Zahlungsunfähigkeit oder wenn du sonst pünktlich zahlst. Ist der Bescheid selbst strittig, verhindert die Aussetzung der Vollziehung die Vollstreckung.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es eine Schonfrist?
Bei Überweisung und Lastschrift bleiben Säumniszuschläge aus, wenn die Zahlung binnen drei Tagen nach Fälligkeit eingeht. Bei Barzahlung gilt die Schonfrist nicht.
Kann ich Säumniszuschläge erlassen lassen?
Ein Teilerlass ist möglich, wenn ihre Erhebung unbillig wäre – etwa bei Zahlungsunfähigkeit oder einem einmaligen Versehen bei sonst pünktlicher Zahlungsweise.
Wie hoch sind Nachzahlungszinsen aktuell?
0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr. Erstattungszinsen werden mit demselben Satz gutgeschrieben.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand: 2026. Der Konfigurator bildet die Grundstruktur ab und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieser Konfigurator liefert eine unverbindliche Orientierung und stellt keine Steuerberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Beurteilung ziehe einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein hinzu. Fristen laufen unabhängig von diesem Angebot – prüfe sie eigenverantwortlich.
Zahlung nicht möglich?
Beschreibe uns kurz deine Lage – wir zeigen, ob Stundung, Ratenzahlung oder ein Erlassantrag der richtige Weg ist.
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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Antrag stellen, bevor es teurer wird.
Der Stundungs-Konfigurator erstellt einen begründeten Antrag mit Ratenvorschlag.
