Wer 2026 eine Heizung tauscht oder die Hülle dämmt, hat zwei Wege: den Zuschuss aus der Bundesförderung oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Beides zusammen geht nicht. Nach dem Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das Förderportal vorübergehend abgeschaltet und läuft ab 21. Juli 2026 wieder – mit veränderten Konditionen.
Das lohnt eine neue Rechnung, denn Deckel und Boni entscheiden bei größeren Maßnahmen über fünfstellige Beträge.
Zuletzt fachlich geprüft am 8. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Das Förderprogramm für die energetische Gebäudesanierung wird ab 21.7.2026 wieder aufgenommen. Der Grundzuschuss von max. 30 % bleibt, der Förderdeckel liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere. Bei Haushaltseinkommen bis 30.000 € steigt die Grundförderung auf 40 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Die steuerliche Förderung bleibt erhalten – eine doppelte Inanspruchnahme ist weiter ausgeschlossen.
Grundförderung und Deckel
Der Grundzuschuss beträgt weiterhin maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Neu ist die Begrenzung der förderfähigen Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 € für jede weitere.
Einfamilienhaus, Heizungstausch 30.000 €
Einkommensstaffel
Für Haushaltseinkommen bis 30.000 € erhöht sich die Grundförderung auf 40 %, bis 40.000 € bleibt es bei 30 %, bis 50.000 € gibt es noch 10 % Förderung. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haus, wird das für die Förderung zugrunde zu legende Einkommen um 10.000 € gekürzt.
Boni: Tempo und Herkunft
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungstausch beträgt 16 % der förderfähigen Kosten. Er sinkt erstmals zum 1.2.2027 und danach halbjährlich zum 1.8. und 1.2. um jeweils 4 Prozentpunkte. Neu ist ab dem 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus: Die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sinkt dann auf 15 %, für in der EU gefertigte Geräte gibt es einen Bonus von 15 %. Effizienzbonus und Emissionszuschlag werden gestrichen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind 4 Prozentpunkte rund 1.120 € Unterschied.
Zuschuss oder § 35c EStG?
Die steuerliche Förderung bleibt bestehen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt. Sie wirkt nur, wenn genügend Einkommensteuer anfällt, und setzt das selbstgenutzte Eigentum voraus. Der Zuschuss fließt dagegen sofort und unabhängig von der Steuerlast. Eine doppelte Inanspruchnahme ist ausgeschlossen – vor der Beauftragung rechnen, nicht danach.
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Förderweg für die Sanierung wählen
5 Punkte · Steuerticker · Presse- Förderfähige Kosten ermittelnDeckel je Wohneinheit beachten.
- Haushaltseinkommen prüfen40 / 30 / 10 % je nach Einkommen.
- Bonusfristen einplanenKlimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2027.
- Zuschuss gegen § 35c rechnenSofort liquide oder über drei Jahre.
- Antrag vor Auftrag klärenReihenfolge entscheidet über Förderfähigkeit.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Förderdeckel?
28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
Wann steigt die Grundförderung auf 40 %?
Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haus wird das anzusetzende Einkommen um 10.000 € gekürzt.
Was ist der Wertschöpfungsbonus?
Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen auf 15 %; für in der EU gefertigte gibt es 15 % Bonus.
Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?
Nein. Eine doppelte Inanspruchnahme von Förderung und steuerlicher Förderung bleibt ausgeschlossen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 8. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


