Solidaritätszuschlag 2026 prüfen
Zahlst du noch Soli? Der Rechner prüft anhand deiner festgesetzten Einkommensteuer, ob du befreit bist, in der Milderungszone liegst oder den vollen Satz von 5,5 % trägst.
Bist du 2026 vom Soli befreit?
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So funktioniert der Soli 2026
Freigrenze statt Freibetrag
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine hohe Freigrenze: Liegt die Jahres-Einkommensteuer 2026 unter 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung), fällt gar kein Soli an. Damit sind rund 90 % der Steuerzahler befreit.
Die Milderungszone
Oberhalb der Freigrenze steigt der Soli nicht sofort auf 5,5 %, sondern gleitend: In der Milderungszone werden 11,9 % auf den die Freigrenze übersteigenden Teil der Einkommensteuer erhoben, bis der volle Satz erreicht ist. Der Rechner setzt den jeweils niedrigeren Betrag an.
- Für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gilt der Soli weiterhin voll – ohne Freigrenze.
- Bei Körperschaften bleibt der Soll unverändert bei 5,5 % der Körperschaftsteuer.
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