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Ratgeber · Steuerticker · PresseBMF-Mitteilung 2.7.2026Volumen 10 Mrd. €Wirkung ab 2028

Entlastung für Familien: was das BMF verspricht

Das Bundesfinanzministerium hat vorgerechnet, was die geplante Einkommensteuerreform für kleine und mittlere Einkommen bedeutet. Für eine vierköpfige Familie mit rund 60.000 € Haushaltseinkommen sollen ab 2028 mehr als 600 € pro Jahr übrig bleiben.

Zwei Personen besprechen die geplante Steuerentlastung am TischNoch sind es Reformpläne: Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz erst zustimmen.

Es ist eine Pressemitteilung mit Rechenbeispiel: Anfang Juli 2026 hat das Bundesfinanzministerium unter dem Titel „Für mehr Fairness“ erläutert, wie kleine und mittlere Einkommen – und besonders Familien mit Kindern – durch die geplante Einkommensteuerreform entlastet werden sollen. Grundlage sind die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um politische Beschlüsse, nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, Änderungen im Verfahren sind üblich.

Zuletzt fachlich geprüft am 10. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Geplant sind nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom Juli 2026: Anhebung des Grundfreibetrags in zwei Stufen auf 12.900 € (2028), des Kindergelds von 259 € auf 272 € pro Kind und Monat, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 € auf 1.430 €. Das Entlastungsvolumen soll rund 10 Mrd. € pro Jahr betragen, in Kraft treten soll die Reform zum 1.1.2027 mit voller Wirkung ab 2028.

Die drei zentralen Beträge

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € (Verdopplung bei Zusammenveranlagung). Er soll in zwei Stufen auf voraussichtlich 12.900 € im Jahr 2028 steigen. Das Kindergeld soll von derzeit 259 € pro Kind und Monat ebenfalls zweistufig auf 272 € klettern; der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 200 € auf 1.430 € steigen.

Beträge noch nicht final

Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen erst im Gesetzgebungsverfahren – bzw. nach Vorliegen des Existenzminimumberichts – endgültig beziffert werden.

Was eine Familie konkret spart

Das BMF nennt für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und rund 60.000 € Haushaltseinkommen eine Entlastung von mehr als 600 € pro Jahr ab 2028. Nach Berechnungen des Ministeriums liegt die Ersparnis für kleine und mittlere Einkommen mit zwei Kindern je nach Konstellation zwischen etwa 400 € und knapp 700 € jährlich – am oberen Ende Paare mit mittlerem Einkommen, am unteren Alleinerziehende mit kleinem Einkommen.

Beispiel

Kindergeld für zwei Kinder: heute und 2028

Kindergeld je Kind, monatlich (2026)259 €
Geplant 2028 je Kind, monatlich272 €
Mehr pro Kind und Jahr156 €
Zwei Kinder, Mehrbetrag pro Jahr312 €

Nicht nur Arbeitnehmer betroffen

Die Reform wirkt über den Lohnzettel hinaus. Betroffen sind auch Selbstständige, Freiberufler und Mitunternehmer von Personengesellschaften: Wer Gewinne ausschüttet, Veräußerungsgewinne realisiert oder Investitionen zeitlich steuert, sollte den Tarifverlauf ab 2027 im Blick behalten. Gleichzeitig sinkt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und die Pauschsteuer für Minijobs steigt – die Entlastung ist also nicht für jeden Haushalt eine Einbahnstraße.

Was du jetzt tun kannst

Abwarten, aber vorbereiten: Wer 2026 oder 2027 größere Handwerkerleistungen plant, prüft besser, ob die Arbeiten noch unter die bisherige 20-%-Ermäßigung fallen. Wer als Arbeitgeber Minijobber beschäftigt, sollte die geplante Pauschsteuer von 5 % in die Personalplanung 2027 einrechnen. Und Familien können den Lohnsteuerfreibetrag schon heute nutzen, statt auf die Erstattung im Folgejahr zu warten.


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Reformpläne einordnen

5 Punkte · Steuerticker · Presse
  • Haushaltsentlastung überschlagenGrundfreibetrag, Kindergeld, Pauschbetrag zusammen rechnen.
  • Handwerkerleistungen timen20 % gelten noch – Kürzung auf 15 % ist geplant.
  • Minijobs 2027 kalkulierenPauschsteuer soll von 2 % auf 5 % steigen.
  • Gesetzgebungsverfahren verfolgenKoalitionsbeschluss ist noch kein Gesetz.
  • Lohnsteuerfreibetrag prüfenEntlastung schon im laufenden Jahr mitnehmen.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Entlastung schon 2026?

Nein. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Für 2026 gelten unverändert der Grundfreibetrag von 12.348 € und 259 € Kindergeld.

Wie hoch soll das Kindergeld werden?

Nach den Plänen steigt es in zwei Stufen von 259 € auf voraussichtlich 272 € pro Kind und Monat im Jahr 2028.

Wie viel spart eine Familie?

Das BMF nennt für eine vierköpfige Familie mit rund 60.000 € Haushaltseinkommen mehr als 600 € pro Jahr ab 2028.

Sind die Beträge sicher?

Nein. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen im Gesetzgebungsverfahren bzw. nach dem Existenzminimumbericht final festgelegt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 10. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Für mehr Fairness: Wie kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, entlastet werden. Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 2.7.2026.
  2. Steuerinfo August 2026: Einkommensteuerreform 2027 – Das sind die Pläne der Bundesregierung. Benefitax GmbH, Mandanteninformation 08/2026, Quelle: Ergebnisse des Koalitionsausschusses „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“.
  3. Das Wichtigste aus dem Steuerrecht – August 2026. Nitz Steuerberatung, Mandanteninformation vom 1.8.2026, Rechtsstand 15.7.2026, Quelle: Ernst Röbke Verlag.
  4. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
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