SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Musterschreiben-Konfigurator · Steuerrecht

Finanzamt bleibt untätig? Untätigkeitseinspruch

Entscheidet das Finanzamt über einen Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes nicht in angemessener Frist, ist der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO auch ohne vorherigen Verwaltungsakt zulässig. Der Konfigurator formuliert den Untätigkeitseinspruch samt Fristsetzung.

§ 347 Abs. 1 S. 2 AO ohne Verwaltungsakt Untätigkeit

Untätigkeitseinspruch-Konfigurator

Belegen Sie, dass Sie einen Antrag gestellt haben, seither angemessene Zeit verstrichen ist und das Finanzamt keinen zureichenden Grund für die Verzögerung mitgeteilt hat. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Entscheidung.

Absender
Empfänger (Finanzamt)
Der offene Antrag
Untätigkeit
Ort, Datum & Anlagen
Vorschau · Ihr Schreiben (Live)

Vor dem Absenden prüfen

Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Tipp der Redaktion

Erst Untätigkeitseinspruch, dann § 46 FGO

  • Im Steuerrecht ist bei Untätigkeit über einen Antrag der Untätigkeitseinspruch der richtige Weg (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).
  • Reagiert das Finanzamt auch auf einen anhängigen Einspruch nicht, ist nach sechs Monaten die Untätigkeitsklage nach § 46 FGO möglich.
  • Setzen Sie stets eine angemessene, konkrete Frist und dokumentieren Sie Ihre Sachstandsanfragen.

Wann ist der Untätigkeitseinspruch zulässig?

Der Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO ist zulässig, wenn über einen Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes binnen angemessener Frist sachlich nicht entschieden wurde. Was angemessen ist, richtet sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Sache; oft werden mehrere Monate angesetzt.

Rechtsgrundlage

  • § 347 Abs. 1 Satz 2 AO – Einspruch bei Untätigkeit über einen Antrag.
  • § 46 FGO – Untätigkeitsklage nach sechs Monaten.
  • § 355 AO – Einspruchsfrist (bei Untätigkeit ohne Bedeutung).

Pflichtangaben & Aufbau

  • Bezeichnung des unbeschiedenen Antrags mit Datum
  • Darlegung der verstrichenen angemessenen Frist
  • Hinweis auf fehlende Mitteilung eines zureichenden Grundes
  • Konkrete Fristsetzung zur Entscheidung
Anzeige · Affiliate

Streit vermeiden – die Steuererklärung von Anfang an sauber.

Damit es gar nicht erst zum Streit kommt: Mit WISO Steuer setzen Sie jeden Posten korrekt an, übernehmen Vorjahresdaten und senden per ELSTER ans Finanzamt.

  • Schritt-für-Schritt-Interview
  • Automatischer Belegabruf
  • Live-Erstattung
  • ELSTER-Direktversand
Zu WISO Steuer * Werbe-/Affiliate-Link. Bei Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision – für Sie ohne Mehrkosten.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.

  1. § 347 AO – Statthaftigkeit des Einspruchs. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 46 FGO – Untätigkeitsklage. Gesetze im Internet.
  3. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 347 AO.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob eine angemessene Frist verstrichen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.

Kontakt

Frage zu Ihrem Verfahren?

Das Finanzamt lässt Ihren Antrag liegen? Schildern Sie uns den Verlauf – wir erklären, wovon es abhängt, ob der Untätigkeitseinspruch jetzt passt.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe Ihrer Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer Nachricht an hallo@steuernest.de. Ihre Anfrage ersetzt keine individuelle Beratung.

Finanzamt bleibt stumm?

Untätigkeitseinspruch oder abwarten?

Der KI-Assistent ordnet Ihre Situation ein und verweist auf die passende Vorlage.

Kopiert