Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte, bedürftige Personen ist bis zum Höchstbetrag von 12.348 € abziehbar – zusätzlich übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 24. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Der Höchstbetrag entspricht dem Grundfreibetrag und liegt 2026 bei 12.348 € je unterstützter Person. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person werden angerechnet, soweit sie 624 € im Jahr übersteigen. Die unterstützte Person darf kein nennenswertes Vermögen haben (Verwaltungsgrenze rund 15.500 €). Zahlungen müssen nachweisbar sein – Überweisung statt Bargeld. Ein Selbstbehalt wie bei anderen außergewöhnlichen Belastungen wird nicht abgezogen.
Wann der Abzug möglich ist
Abziehbar sind Zahlungen an Personen, die gesetzlich unterhaltsberechtigt sind: Eltern, Großeltern, Kinder – und der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatte. Für Kinder gilt der Abzug nur, wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr besteht.
Die unterstützte Person muss bedürftig sein: geringe eigene Einkünfte und kein nennenswertes Vermögen (Verwaltungsgrenze rund 15.500 €, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt außen vor).
Höchstbetrag und Anrechnung
2026 sind bis zu 12.348 € je unterstützter Person abziehbar. Übernimmst du zusätzlich Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, erhöhen diese den Höchstbetrag.
Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den Höchstbetrag, soweit sie 624 € im Jahr übersteigen. Beginnt die Unterstützung erst im Jahresverlauf, wird der Höchstbetrag zeitanteilig gezwölftelt.
Anders als bei Krankheitskosten wird hier keine zumutbare Belastung abgezogen – der Betrag wirkt ab dem ersten Euro.
Die Opfergrenze beachten
Das Finanzamt erkennt Unterhalt nur an, soweit er dein eigenes Existenzminimum nicht gefährdet. Als Richtwert dient die Opfergrenze: rund 1 % des Nettoeinkommens je 500 € Einkommen, höchstens 50 %, gemindert um Anteile für Ehegatten und Kinder. Bei Unterhalt an den Ehegatten oder in einer Haushaltsgemeinschaft gilt sie nicht.
So führst du den Nachweis
Notwendig sind der Nachweis der Zahlung (Kontoauszüge, Überweisungsbelege) und der Bedürftigkeit. Bei Angehörigen im Ausland verlangt das Finanzamt eine amtlich bestätigte Unterhaltserklärung und beachtet die Ländergruppeneinteilung, die den Höchstbetrag kürzt.
Barzahlungen bei Auslandsunterhalt werden nur unter engen Voraussetzungen anerkannt. Überweise nachvollziehbar und regelmäßig.
Unterstützung der Mutter mit kleiner Rente
Unterhalt 6.000 € im Jahr, eigene Einkünfte der Mutter 1.200 €:
Deine Checkliste: Unterhaltsabzug
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Unterhalt korrekt geltend machen
6 Punkte · Familie- Unterhaltspflicht prüfenGesetzlich unterhaltsberechtigt?
- Kindergeldanspruch ausschließenBei Kindern zwingend.
- Vermögen der Person prüfenGrenze rund 15.500 €.
- Einkünfte erfassenAnrechnung über 624 €.
- Überweisungen dokumentierenRegelmäßig und nachvollziehbar.
- Anlage Unterhalt ausfüllenJe unterstützte Person eine Anlage.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Unterhaltshöchstbetrag 2026?
12.348 € je unterstützter Person – er entspricht dem Grundfreibetrag.
Werden eigene Einkünfte angerechnet?
Ja, soweit Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person 624 € im Jahr übersteigen.
Darf die unterstützte Person Vermögen haben?
Nur geringes: Die Verwaltung akzeptiert rund 15.500 €; ein selbstgenutztes Eigenheim bleibt unberücksichtigt.
Kann ich Unterhalt an mein studierendes Kind absetzen?
Nur wenn für das Kind kein Kindergeld und kein Kinderfreibetrag mehr zusteht – etwa nach dem 25. Geburtstag.
Wird eine zumutbare Belastung abgezogen?
Nein, § 33a EStG kennt keinen Selbstbehalt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 24. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


