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Ratgeber · Steuerticker · Statistik2020 = 100Juni 2026: 124,6Januar 2026: 122,8

Preisindex: 124,6 im Juni

Der Verbraucherpreisindex ist mehr als eine Inflationszahl: Er steuert Indexmieten, Wertsicherungsklauseln und manche Unterhaltsvereinbarung.

Personen prüfen Preis- und VertragsunterlagenFür Indexklauseln zählt immer der veröffentlichte Indexstand, nicht die gefühlte Inflation.

Die meisten kennen den Verbraucherpreisindex als Basis der Inflationsrate. Rechtlich ist er aber vor allem ein Vertragsmaßstab: Wo eine Indexklausel vereinbart ist, entscheidet der veröffentlichte Indexstand über die neue Zahlung – nicht die Einschätzung einer Partei.

Deshalb lohnt der Blick auf die Zahlenreihe.

Zuletzt fachlich geprüft am 29. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Verbraucherpreisindex 2026 (Basis 2020 = 100): Juni 124,6, Mai 125,0, April 125,2, März 124,5, Februar 123,1, Januar 122,8. Vergleichswerte 2025: Dezember 122,7, November 122,7, Oktober 123,0, September 122,6, August 122,3, Juli 122,2. Der Index ist Grundlage für Indexmieten nach § 557b BGB, Wertsicherungsklauseln in Gewerbemietverträgen und indexierte Zahlungsvereinbarungen.

Die Werte für 2026

Alle Angaben auf Basis 2020 = 100:

Beispiel

Verbraucherpreisindex 2026

Januar122,8
Februar123,1
März124,5
April125,2
Mai / Juni125,0 / 124,6

Indexmiete richtig anpassen

Bei einer Indexmiete nach § 557b BGB richtet sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Wichtig: Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein; die Änderung erfolgt durch Erklärung in Textform, in der die eingetretene Indexänderung und die neue Miete beziffert werden. Rechnerisch gilt: neue Miete = alte Miete × neuer Index ÷ alter Index.

Beispiel

Indexmiete: 900 € bei Anstieg 122,8 → 124,6

Ausgangsmiete900,00 €
Faktor 124,6 ÷ 122,81,01466
Neue Miete913,19 €
Erhöhung+13,19 €

Wertsicherung in Gewerbeverträgen

In Gewerbemietverträgen sind Wertsicherungsklauseln üblich – oft mit Schwellenwert („Anpassung, wenn sich der Index um mehr als 5 Punkte oder 5 % verändert“) und mitunter als Staffel- oder Spannungsklausel. Bei der Umsetzung entscheidet der genaue Klauselwortlaut: Welcher Index, welche Basis, welcher Vergleichszeitpunkt, ob automatische Anpassung oder Anpassungsverlangen. Ein Rechenfehler kostet Jahre – Ansprüche verjähren.

Basisjahr beachten

Wird die Indexbasis umgestellt (z. B. von 2015 = 100 auf 2020 = 100), müssen die Werte umbasiert werden. Ein direkter Vergleich unterschiedlicher Basisjahre führt zu falschen Ergebnissen.

Steuerlicher Bezug

Mieterhöhungen aus Indexklauseln sind bei Vermietern Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Jahr des Zuflusses. Bei Gewerbeimmobilien mit Umsatzsteueroption erhöht sich entsprechend die abzuführende Umsatzsteuer. Und im Familienrecht: Indexierte Unterhaltsvereinbarungen wirken sich auf den Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting) oder außergewöhnliche Belastungen aus – hier lohnt der Blick auf die Höchstbeträge.


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Indexklauseln prüfen

5 Punkte · Steuerticker · Statistik
  • Klauselwortlaut lesenIndex, Basis, Schwelle, Verfahren.
  • Basisjahr abgleichen2020 = 100 nicht mit älterer Basis mischen.
  • Jahresfrist beachtenIndexmiete: mindestens 12 Monate unverändert.
  • Erklärung in TextformIndexänderung und neue Miete beziffern.
  • Steuerliche Wirkung erfassenMehreinnahmen im Zuflussjahr.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch war der Verbraucherpreisindex im Juni 2026?

124,6 auf Basis 2020 = 100.

Wie berechne ich eine Indexmiete?

Neue Miete = alte Miete × neuer Index ÷ alter Index; die Miete muss zuvor mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein.

Wo finde ich aktuelle Werte?

Beim Statistischen Bundesamt unter Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreisindex.

Was ist bei einer Basisumstellung zu tun?

Die Werte müssen umbasiert werden; ein direkter Vergleich verschiedener Basisjahre ist fehlerhaft.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 29. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Das Wichtigste aus dem Steuerrecht – August 2026 (Basiszinssatz, Verzugszinssatz, Verbraucherpreisindex). Nitz Steuerberatung, Mandanteninformation vom 1.8.2026, Rechtsstand 15.7.2026, Quelle: Ernst Röbke Verlag.
  2. Konjunkturindikatoren: Verbraucherpreisindex. Statistisches Bundesamt (Destatis), Zeitreihen.
  3. § 557b BGB – Indexmiete. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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