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Ratgeber · Familie Unterhalt Sonderausgaben 2026

Realsplitting: Unterhalt an den Ex absetzen

Wer dem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten Unterhalt zahlt, kann diesen als Sonderausgaben absetzen – bis 13.805 € im Jahr. Das nennt sich Realsplitting und funktioniert nur mit Zustimmung des Empfängers. Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren.

Getrennte Partner klären UnterhaltsfragenDas Realsplitting verlangt die Zustimmung des Ex-Partners über die Anlage U.

Nach einer Trennung fließt oft Ehegattenunterhalt. Über das sogenannte Realsplitting kannst du diese Zahlungen steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, der Empfänger stimmt zu und versteuert die Beträge seinerseits.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Beim Realsplitting setzt der Zahler Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben ab (erhöht um übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers über die Anlage U. Im Gegenzug muss der Empfänger die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern. Entstehen ihm dadurch Nachteile, sind diese vom Zahler auszugleichen.

Was das Realsplitting ist

Das Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG verlagert Einkommen vom Unterhaltszahler auf den Empfänger. Der Zahler zieht den Unterhalt als Sonderausgaben ab, der Empfänger versteuert ihn. Weil der Zahler meist den höheren Steuersatz hat, ergibt sich unterm Strich oft eine Ersparnis.

Höchstbetrag

Abziehbar sind bis zu 13.805 € im Jahr. Übernimmt der Zahler zusätzlich die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners, erhöht sich der Höchstbetrag entsprechend.

Rechenbeispiel

12.000 € Unterhalt im Jahr

gezahlter Ehegattenunterhalt12.000 €
abziehbar (bis 13.805 €)12.000 €
Sonderausgabenabzug12.000 €

Der Empfänger versteuert die 12.000 € als sonstige Einkünfte.

Zustimmung über die Anlage U

Das Realsplitting funktioniert nur mit Zustimmung des Empfängers. Dieser unterschreibt die Anlage U. Die Zustimmung gilt fort, bis sie widerrufen wird – ein Widerruf wirkt erst ab dem Folgejahr.

Nachteilsausgleich

Muss der Empfänger durch die Versteuerung mehr Steuern zahlen oder verliert er Sozialleistungen, kann er verlangen, dass der Zahler diesen Nachteil ausgleicht. Das sollte vorab schriftlich vereinbart werden, um Streit zu vermeiden.

Alternative: außergewöhnliche Belastung

Statt Realsplitting kann Unterhalt an eine bedürftige Person auch als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG geltend gemacht werden – ohne Zustimmung, aber mit niedrigerem Höchstbetrag. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab; siehe Ratgeber zum Unterhalt an Angehörige.

Wo trägst du es ein?

Den Sonderausgabenabzug beantragst du in der Anlage Sonderausgaben, zusammen mit der vom Ex-Partner unterschriebenen Anlage U. Der Empfänger gibt die Beträge in seiner Anlage SO an.


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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage U
  • Anspruch klärenGeschiedener oder getrennt lebender Ehegatte.
  • Zustimmung einholenAnlage U vom Empfänger unterschreiben lassen.
  • Höchstbetrag prüfenBis 13.805 € (plus KV/PV-Beiträge).
  • Nachteilsausgleich vereinbarenSchriftlich, um Streit zu vermeiden.
  • Zahlungen nachweisenÜberweisungen dokumentieren.
  • Anlagen einreichenSonderausgaben + Anlage U.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Unterhalt kann ich absetzen?

Bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben, erhöht um übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners.

Brauche ich die Zustimmung des Ex-Partners?

Ja. Ohne die Unterschrift auf der Anlage U ist kein Realsplitting möglich, weil der Empfänger die Beträge versteuern muss.

Muss der Empfänger den Unterhalt versteuern?

Ja, als sonstige Einkünfte in der Anlage SO. Entstehen ihm dadurch Nachteile, kann er einen Ausgleich vom Zahler verlangen.

Was ist der Nachteilsausgleich?

Der Zahler erstattet dem Empfänger die durch die Versteuerung entstandenen Mehrkosten (z. B. höhere Steuer). Das sollte vorab vereinbart werden.

Gibt es eine Alternative ohne Zustimmung?

Ja, den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG. Der Höchstbetrag ist dort niedriger, dafür ist keine Zustimmung nötig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG – Realsplitting. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 22 Nr. 1a EStG – Versteuerung beim Empfänger. Gesetze im Internet.
  3. § 33a EStG – Unterhalt als außergewöhnliche Belastung. Gesetze im Internet.
  4. Höchstbetrag Realsplitting 13.805 € zzgl. übernommener Basis-KV/PV-Beiträge (Stand 2026).
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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