Nach einer Trennung fließt oft Ehegattenunterhalt. Über das sogenannte Realsplitting kannst du diese Zahlungen steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, der Empfänger stimmt zu und versteuert die Beträge seinerseits.
Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Beim Realsplitting setzt der Zahler Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben ab (erhöht um übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers über die Anlage U. Im Gegenzug muss der Empfänger die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern. Entstehen ihm dadurch Nachteile, sind diese vom Zahler auszugleichen.
Was das Realsplitting ist
Das Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG verlagert Einkommen vom Unterhaltszahler auf den Empfänger. Der Zahler zieht den Unterhalt als Sonderausgaben ab, der Empfänger versteuert ihn. Weil der Zahler meist den höheren Steuersatz hat, ergibt sich unterm Strich oft eine Ersparnis.
Höchstbetrag
Abziehbar sind bis zu 13.805 € im Jahr. Übernimmt der Zahler zusätzlich die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners, erhöht sich der Höchstbetrag entsprechend.
12.000 € Unterhalt im Jahr
Der Empfänger versteuert die 12.000 € als sonstige Einkünfte.
Zustimmung über die Anlage U
Das Realsplitting funktioniert nur mit Zustimmung des Empfängers. Dieser unterschreibt die Anlage U. Die Zustimmung gilt fort, bis sie widerrufen wird – ein Widerruf wirkt erst ab dem Folgejahr.
Nachteilsausgleich
Muss der Empfänger durch die Versteuerung mehr Steuern zahlen oder verliert er Sozialleistungen, kann er verlangen, dass der Zahler diesen Nachteil ausgleicht. Das sollte vorab schriftlich vereinbart werden, um Streit zu vermeiden.
Statt Realsplitting kann Unterhalt an eine bedürftige Person auch als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG geltend gemacht werden – ohne Zustimmung, aber mit niedrigerem Höchstbetrag. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab; siehe Ratgeber zum Unterhalt an Angehörige.
Wo trägst du es ein?
Den Sonderausgabenabzug beantragst du in der Anlage Sonderausgaben, zusammen mit der vom Ex-Partner unterschriebenen Anlage U. Der Empfänger gibt die Beträge in seiner Anlage SO an.
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Anlage U- Anspruch klärenGeschiedener oder getrennt lebender Ehegatte.
- Zustimmung einholenAnlage U vom Empfänger unterschreiben lassen.
- Höchstbetrag prüfenBis 13.805 € (plus KV/PV-Beiträge).
- Nachteilsausgleich vereinbarenSchriftlich, um Streit zu vermeiden.
- Zahlungen nachweisenÜberweisungen dokumentieren.
- Anlagen einreichenSonderausgaben + Anlage U.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Unterhalt kann ich absetzen?
Bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben, erhöht um übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners.
Brauche ich die Zustimmung des Ex-Partners?
Ja. Ohne die Unterschrift auf der Anlage U ist kein Realsplitting möglich, weil der Empfänger die Beträge versteuern muss.
Muss der Empfänger den Unterhalt versteuern?
Ja, als sonstige Einkünfte in der Anlage SO. Entstehen ihm dadurch Nachteile, kann er einen Ausgleich vom Zahler verlangen.
Was ist der Nachteilsausgleich?
Der Zahler erstattet dem Empfänger die durch die Versteuerung entstandenen Mehrkosten (z. B. höhere Steuer). Das sollte vorab vereinbart werden.
Gibt es eine Alternative ohne Zustimmung?
Ja, den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG. Der Höchstbetrag ist dort niedriger, dafür ist keine Zustimmung nötig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


