SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Arbeitnehmer VL Sparzulage Anlage VL

Vermögenswirksame Leistungen clever nutzen

Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr bares Geld: Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen oft nur, wenn man sie aktiv abruft. Dieser Ratgeber erklärt, wie VL 2026 funktionieren, wie hoch die Arbeitnehmer-Sparzulage ausfällt und für wen sich Bausparen oder ein Fondssparplan lohnt.

Person prüft Sparvertrag und Gehaltsabrechnung am SchreibtischBis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber plus staatliche Sparzulage – VL sind gebündelte Geldgeschenke.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Zuschuss deines Arbeitgebers zum Vermögensaufbau, geregelt im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Viele Tarif- und Arbeitsverträge sehen bis zu 40 € pro Monat vor. On top gibt es – abhängig vom Einkommen und der Anlageform – die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Arbeitgeber zahlt VL von bis zu 40 € monatlich in einen VL-fähigen Vertrag. Zusätzlich fördert der Staat die Anlage mit der Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 % auf bis zu 470 € pro Jahr beim Bausparen/Wohnungsbau (max. 42,30 €) und 20 % auf bis zu 400 € beim Beteiligungssparen in Fonds/ETF (max. 80 €). Voraussetzung sind Einkommensgrenzen beim zu versteuernden Einkommen. Beantragt wird die Zulage über die Anlage VL zur Steuererklärung.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

VL sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die direkt in einen VL-fähigen Sparvertrag fließen – nicht auf dein Girokonto. Zulässig sind vor allem:

  • Bausparvertrag oder Tilgung eines Wohnungsbaudarlehens
  • Fonds- oder ETF-Sparplan (Beteiligungssparen)
  • Banksparplan (allerdings ohne staatliche Sparzulage)

Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 € oder gar nichts, kannst du die Differenz aus dem eigenen Nettolohn auffüllen und trotzdem die Zulage sichern.

Arbeitnehmer-Sparzulage 2026

Die Höhe der staatlichen Förderung hängt von der Anlageform ab:

Arbeitnehmer-Sparzulage im Überblick
AnlageformFörderungMax. geförderter BetragMax. Zulage/Jahr
Bausparen / Wohnungsbau9 %470 €42,30 €
Beteiligungssparen (Fonds/ETF)20 %400 €80 €
Kombination beider Wege9 % + 20 %470 € + 400 €122,30 €

Wer beide Anlagewege parallel bespart, kann die Zulagen kombinieren und so bis zu 122,30 € jährlich vom Staat erhalten.

Einkommensgrenzen beachten

Die Sparzulage gibt es nur bis zu einer Grenze beim zu versteuernden Einkommen (zvE). Seit 2024 gelten einheitlich angehobene Grenzen für beide Anlageformen:

Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)
VeranlagungGrenze zvE
Ledige40.000 €
Zusammenveranlagte Ehe-/Lebenspartner80.000 €
Grenze knapp überschritten?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht der Bruttolohn. Durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder eine bAV-Entgeltumwandlung lässt sich das zvE senken – manchmal genau unter die Grenze.

Rechenbeispiel: ETF-Sparplan mit VL

Ein Angestellter (ledig, zvE 38.000 €) lässt 40 € VL monatlich in einen ETF-Sparplan fließen.

Rechenbeispiel

Beteiligungssparen mit voller Zulage

40 € × 12 = 480 € Jahressparleistung. Gefördert werden davon 400 € mit 20 %:

Eingezahlt pro Jahr480 €
davon geförderter Höchstbetrag400 €
Arbeitnehmer-Sparzulage (20 %)80 €
Staatliche Förderung pro Jahr80 €

So beantragst du die Zulage

Dein Anbieter meldet die eingezahlten Beträge elektronisch ans Finanzamt. Du beantragst die Sparzulage über die Anlage VL zur Einkommensteuererklärung. Ausgezahlt wird sie nicht sofort, sondern erst am Ende der Sparlaufzeit (in der Regel nach Ablauf der Sperrfrist). Wichtig: Ohne Steuererklärung mit Anlage VL gibt es keine Zulage.


Deine Checkliste: Vermögenswirksame Leistungen

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Damit dir keine Förderung entgeht

6 Punkte · Anlage VL
  • Arbeitsvertrag/Tarif prüfenZahlt dein Arbeitgeber VL – und wie viel?
  • VL-fähigen Vertrag wählenBausparen (9 %) oder Fonds/ETF (20 %).
  • Betrag auf 40 € aufstockenDifferenz notfalls aus dem Netto ergänzen.
  • Einkommensgrenze checken40.000 € ledig / 80.000 € zusammen (zvE).
  • Elektronische VL-Meldung sichernBescheinigung des Anbieters aufbewahren.
  • Anlage VL abgebenNur mit Steuererklärung fließt die Zulage.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?

Beim Bausparen 9 % auf bis zu 470 € (max. 42,30 €), beim Fonds-/ETF-Sparen 20 % auf bis zu 400 € (max. 80 €). Beide Wege lassen sich kombinieren.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagte) nicht übersteigen. Diese Grenzen gelten seit 2024 einheitlich für beide Anlageformen.

Bekomme ich VL auch ohne Arbeitgeberzuschuss?

Die Sparzulage ja – du kannst den Vertrag komplett aus dem eigenen Netto besparen. Nur den Arbeitgeberanteil gibt es, wenn Vertrag oder Tarif ihn vorsehen.

Wann wird die Zulage ausgezahlt?

Erst am Ende der Sparlaufzeit nach Ablauf der Sperrfrist (meist 7 Jahre bzw. nach der Ansparphase), nicht jährlich.

Sind Banksparpläne förderfähig?

Sie sind VL-fähig, aber ohne staatliche Sparzulage. Für die Förderung brauchst du Bausparen/Wohnungsbau oder Beteiligungssparen in Fonds.

Muss ich die VL versteuern?

Die vom Arbeitgeber gezahlten VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Die staatliche Sparzulage selbst ist steuerfrei.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 13 5. VermBG – Arbeitnehmer-Sparzulage und Einkommensgrenzen (Rechtsstand 2026).
  3. Bundesministerium für Wirtschaft: Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Informationen zur VL-Förderung.
  4. Finanztip: Vermögenswirksame Leistungen. Stand 2026.
  5. Anlage VL zur Einkommensteuererklärung, ELSTER (Rechtsstand 2026).
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Frage zu deinen VL?

Schreib uns deine Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt die allgemeinen Regeln und verweist dich auf die passenden Ratgeber, Tools und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Unsicher bei deinem Fall?

Sag SteuerNest, was dein Arbeitgeber zahlt – es prüft deine optimale VL-Strategie.

Der KI-Assistent durchsucht über 50 Ratgebern, Tools und Mustern, was in solchen Fällen gilt.

Link kopiert