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Betreuungskosten richtig absetzen

Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten sind absetzbar – so trägst du sie korrekt in die Steuererklärung ein.

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Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.

Darum geht's in diesem Video

Kosten für Kita, Tagesmutter oder Hort kannst du zu zwei Dritteln als Sonderausgaben absetzen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung: eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Im Video zeigen wir, welche Betreuungsformen begünstigt sind und wo du die Kosten in der Anlage Kind einträgst.

Das lernst du

  • Welcher Anteil der Kosten absetzbar ist.
  • Welche Betreuungsformen zählen.
  • Warum Überweisung Pflicht ist.
  • Wo du die Kosten einträgst.
SteuerNest Videoratgeber

„Ohne Rechnung und Überweisung erkennt das Finanzamt keinen Cent an – das ist der häufigste Fehler.“

– SteuerNest Videoratgeber · Familie

Kapitel im Video

  • 0:00Zwei Drittel, max. 4.800 €
  • 0:30Welche Kosten zählen
  • 1:05Richtig eintragen

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