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Podcast · FamilieFolge 37Bald verfügbar

Kinderbetreuung absetzen

Kita, Tagesmutter oder Ferienbetreuung: Zwei Drittel der Kosten sind absetzbar. Wir zeigen, was zählt, wo die Grenzen liegen und wie du alles korrekt einträgst.

Frau am Laptop im hellen BüroKinderbetreuung von der Steuer absetzen.
EP 37
Familie · SteuerNest Podcast
Kinderbetreuung von der Steuer absetzen
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In Kürze verfügbar
Diese Folge erscheint am 21. August 2026

Wir produzieren gerade an dieser Episode. Sobald sie live ist, kannst du sie hier und auf allen Podcast-Plattformen anhören. Lass dich per Newsletter benachrichtigen – oder lies das Thema schon jetzt im passenden Ratgeber nach.

Darum geht's in dieser Folge

Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr, sind als Sonderausgaben absetzbar. Wir erklären, welche Betreuungsformen zählen und welche nicht.

Dazu: Warum die Zahlung unbedingt per Überweisung erfolgen muss und wie du die Kosten in der Anlage Kind einträgst.

Das nimmst du mit

  • Welche Betreuungsformen absetzbar sind.
  • Wie hoch der Abzug maximal ist.
  • Warum Barzahlung ein Problem ist.
  • Wo du die Kosten einträgst.
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„Betreuungskosten gehören zu den lohnendsten Posten für Familien – vorausgesetzt, es wurde überwiesen und nicht bar bezahlt.“

– SteuerNest Podcast, Folge 37

Schon jetzt zum Nachlesen

Du willst nicht bis zur Veröffentlichung warten? Das komplette Thema haben wir bereits als ausführlichen Ratgeber aufbereitet – mit Beispielen, Checkliste und Quellen.

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