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Darum geht's in dieser Folge
Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr, sind als Sonderausgaben absetzbar. Wir erklären, welche Betreuungsformen zählen und welche nicht.
Dazu: Warum die Zahlung unbedingt per Überweisung erfolgen muss und wie du die Kosten in der Anlage Kind einträgst.
Das nimmst du mit
- Welche Betreuungsformen absetzbar sind.
- Wie hoch der Abzug maximal ist.
- Warum Barzahlung ein Problem ist.
- Wo du die Kosten einträgst.

„Betreuungskosten gehören zu den lohnendsten Posten für Familien – vorausgesetzt, es wurde überwiesen und nicht bar bezahlt.“
– SteuerNest Podcast, Folge 37
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