Kinderbetreuungskosten optimal absetzen
Kita, Tagesmutter, Hort oder Kindergarten: Seit 2025 sind 80 % der Betreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Der Rechner prüft alle Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG und schätzt deine Steuerersparnis.
Dein Betreuungskosten-Abzug 2026
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Höhe des Abzugs
Aufwendungen für die Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes sind zu 80 % als Sonderausgaben abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Kalenderjahr. Diese Grenzen gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2025 (zuvor zwei Drittel, max. 4.000 €) und sind auch 2026 maßgeblich (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Voraussetzungen
Begünstigt sind Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder Kinder mit einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung. Das Kind muss zum Haushalt gehören. Voraussetzung ist außerdem eine Rechnung und die unbare Zahlung (Überweisung) – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
- Abziehbar sind reine Betreuungskosten (Kita, Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Au-pair anteilig).
- Nicht abziehbar sind Kosten für Verpflegung, Nachhilfe, Sport-, Musik- oder Ferienkurse.
- Der Höchstbetrag gilt pro Kind – bei mehreren Kindern rechnest du je Kind einzeln.
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