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Videoratgeber · ArbeitnehmerVideo1:20 Min

600 Euro Gesundheits­förderung steuerfrei

Rückenkurs, Stressprävention, Ernährungsberatung: Bis 600 Euro im Jahr kann der Arbeitgeber steuerfrei zuschießen.

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Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.

Darum geht's in diesem Video

Leistungen zur Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro je Arbeitnehmer und Jahr steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen der Präventionsleitfäden entspricht – reine Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio zählen nicht.

Im Video ordnen wir ein, welche Angebote begünstigt sind und wie der Freibetrag mit dem 50-Euro-Sachbezug zusammenspielt.

Das lernst du

  • Welche Maßnahmen begünstigt sind.
  • Warum das Fitnessstudio meist nicht zählt.
  • Dass es ein Freibetrag und keine Freigrenze ist.
  • Wie sich Freibetrag und Sachbezug kombinieren lassen.
SteuerNest Videoratgeber

„Prävention zahlt der Arbeitgeber – und das Finanzamt schaut bis 600 Euro nicht hin.“

– SteuerNest Videoratgeber · Arbeitnehmer

Kapitel im Video

  • 0:00Der 600-Euro-Freibetrag
  • 0:32Welche Kurse zählen
  • 0:58Kombination mit Sachbezug

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