Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Leistungen zur Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro je Arbeitnehmer und Jahr steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen der Präventionsleitfäden entspricht – reine Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio zählen nicht.
Im Video ordnen wir ein, welche Angebote begünstigt sind und wie der Freibetrag mit dem 50-Euro-Sachbezug zusammenspielt.
Das lernst du
- Welche Maßnahmen begünstigt sind.
- Warum das Fitnessstudio meist nicht zählt.
- Dass es ein Freibetrag und keine Freigrenze ist.
- Wie sich Freibetrag und Sachbezug kombinieren lassen.

„Prävention zahlt der Arbeitgeber – und das Finanzamt schaut bis 600 Euro nicht hin.“
– SteuerNest Videoratgeber · Arbeitnehmer
Kapitel im Video
- 0:00Der 600-Euro-Freibetrag
- 0:32Welche Kurse zählen
- 0:58Kombination mit Sachbezug
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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
