Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen – abziehbar ist nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt. Diese wird stufenweise aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet und liegt je nach Familienstand zwischen 1 und 7 Prozent.
Deshalb lohnt es sich, planbare Behandlungen in einem Jahr zu bündeln. Im Video zeigen wir die Stufenrechnung an einem Beispiel und welche Belege du brauchst.
Das lernst du
- Wie die zumutbare Belastung stufenweise berechnet wird.
- Welche Kosten dazugehören.
- Warum Bündeln in einem Jahr hilft.
- Welche Nachweise das Finanzamt verlangt.

„Wer Behandlungen über zwei Jahre streckt, verschenkt oft den ganzen Abzug.“
– SteuerNest Videoratgeber · Familie
Kapitel im Video
- 0:00Außergewöhnliche Belastungen
- 0:40Die Stufenrechnung
- 1:20Beispiel
- 1:45Belege & Rezepte
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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
