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Umsatzsteuer-Voranmeldung & Dauerfrist

Monatlich oder quartalsweise, bis zum 10., mit Dauerfristverlängerung bis zum 10. des Folgemonats: die Termine im Griff.

Videostill: Umsatzsteuer-Voranmeldung & Dauerfrist Selbständig starten 2:20
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Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.

Darum geht's in diesem Video

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraums fällig. Ob monatlich oder quartalsweise abgegeben wird, hängt von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab – in den ersten Jahren nach Gründung gelten Sonderregeln.

Mit der Dauerfristverlängerung gewinnst du dauerhaft einen Monat Zeit. Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel zu leisten. Im Video zeigen wir die Fristenlogik im Überblick.

Das lernst du

  • Wer monatlich und wer quartalsweise abgibt.
  • Wie die Dauerfristverlängerung funktioniert.
  • Was die Sondervorauszahlung bedeutet.
  • Was bei verspäteter Abgabe passiert.
SteuerNest Videoratgeber

„Ein Monat mehr Zeit kostet nur einen Antrag – und ein Elftel Vorauszahlung.“

– SteuerNest Videoratgeber · Selbständig starten

Kapitel im Video

  • 0:00Fristen und Zeiträume
  • 0:50Dauerfristverlängerung
  • 1:35Sondervorauszahlung
  • 2:00Verspätung vermeiden

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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.

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