Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Thesaurierende Fonds schütten nichts aus – trotzdem soll eine Mindestbesteuerung stattfinden. Dafür gibt es die Vorabpauschale: Sie wird zu Beginn des Folgejahres berechnet und über das Verrechnungskonto abgebucht, sofern der Freistellungsauftrag nicht reicht.
Später beim Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet – doppelt zahlst du also nicht. Im Video zeigen wir die Rechnung Schritt für Schritt.
Das lernst du
- Wie die Vorabpauschale berechnet wird.
- Warum im Januar Geld abgebucht wird.
- Wie die Anrechnung beim Verkauf läuft.
- Wie der Freistellungsauftrag hilft.

„Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer – nur eine vorgezogene.“
– SteuerNest Videoratgeber · Kapital
Kapitel im Video
- 0:00Thesaurierende Fonds
- 0:35Die Berechnung
- 1:10Anrechnung beim Verkauf
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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
