Wer bei Plattformen außerhalb der EU bestellt, kennt die alte Regel: bis 150 € Warenwert kein Zoll (Einfuhrumsatzsteuer fiel dagegen schon länger ab dem ersten Euro an). Im Rahmen der EU-Zollreform ist diese Zollfreigrenze für sogenannte Kleinsendungen zum 1. Juli 2026 abgeschafft worden. Ziel ist, Wettbewerbsnachteile des europäischen Handels abzubauen und den starken Anstieg der Direktimporte zu bremsen.
Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Statt der Zollfreiheit gilt übergangsweise eine Pauschalabgabe von 3 € je tariflicher Warengruppe pro Sendung – befristet bis 30.6.2028. Ab 1.7.2028 folgt die EU-Zolldatenplattform mit differenzierterer Berechnung. Zusätzlich wird ab 1.11.2026 eine Bearbeitungsgebühr eingeführt, deren Höhe die EU noch festlegt; erwartet werden ebenfalls rund 2 bis 3 €. Private Geschenksendungen bis 45 € bleiben zollfrei, ebenso die Reisefreimengen (300 € bzw. 430 € bei Flug- und Seereisen).
Was sich konkret ändert
Für Sendungen aus Drittländern in die EU entfällt die Zollbefreiung unabhängig vom Warenwert. Praktisch heißt das: Auf günstige Einzelbestellungen kommt neben der Einfuhrumsatzsteuer künftig eine Abgabe hinzu. Die 3 € je Warengruppe wirken bei einer 8-€-Bestellung prozentual deutlich stärker als bei einer 140-€-Bestellung.
Bestellung 20 € aus einem Drittland
Was zollfrei bleibt
Gelegentliche private Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson bis 45 € Warenwert bleiben zollfrei – vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um ein Geschenk und die Sendung wird beim Versanddienstleister als zollfreie Geschenksendung angemeldet. Die Reisefreimengen (300 € allgemein, 430 € bei Flug- und Seereisen) sind von der Neuregelung nicht berührt.
Warum die EU das macht
Ab 1.7.2028 soll eine EU-Zolldatenplattform sämtliche E-Commerce-Zolldaten zentral erfassen. Damit will die EU unter anderem verhindern, dass Bestellungen künstlich aufgeteilt werden, um Abgaben zu sparen. Erklärtes Ziel ist außerdem, gleiche Bedingungen zwischen Online- und stationärem Handel zu schaffen.
Plattformen und Versanddienstleister legen Abgaben und Gebühren unterschiedlich um – teils als „Servicegebühr", teils erst bei Zustellung. Der ausgewiesene Warenpreis ist damit nicht mehr der Endpreis.
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Bestellungen aus Drittländern richtig kalkulieren
5 Punkte · Steuerticker · Verbraucher- Herkunftsland prüfenKommt die Ware aus einem Drittland?
- Endpreis rechnenWarenwert + EUSt + Pauschale + Gebühr.
- Sammelbestellung erwägenPauschale gilt je Warengruppe pro Sendung.
- Geschenksendung korrekt anmeldenBis 45 € zollfrei – als Geschenk deklarieren.
- Belege aufbewahrenFür Rückgaben und Reklamationen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist die 150-Euro-Grenze gefallen?
Zum 1. Juli 2026 im Rahmen der EU-Zollreform.
Was kostet eine Kleinsendung jetzt zusätzlich?
Übergangsweise 3 € Pauschalabgabe je tariflicher Warengruppe pro Sendung, befristet bis 30.6.2028 – zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer.
Kommt noch eine Gebühr dazu?
Ab 1.11.2026 wird eine Bearbeitungsgebühr eingeführt; ihre Höhe legt die EU noch fest, erwartet werden etwa 2 bis 3 €.
Sind Geschenke aus dem Ausland noch zollfrei?
Ja, gelegentliche private Geschenksendungen bis 45 € Warenwert, wenn sie tatsächlich Geschenke sind und entsprechend angemeldet werden.
Ändert sich etwas bei Urlaubsmitbringseln?
Nein. Die Reisefreimengen von 300 € bzw. 430 € bei Flug- und Seereisen bleiben unberührt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


