SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Rechner · Arbeitnehmer

Abfindung mit der Fünftelregelung

Der Rechner wendet die Fünftelregelung des § 34 EStG auf deine Abfindung an, stellt sie der regulären Besteuerung gegenüber und zeigt dir den konkreten Steuervorteil – für Einzel- und Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif.

In unter 2 Minuten

Wie viel Steuer spart die Fünftelregelung?

Keine Anmeldung, anonym, sofortiges Ergebnis mit Rechtsgrundlagen.

Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt

Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte

Eine Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG und damit eine außerordentliche Einkunft nach § 34 Abs. 2 EStG. Um die Progressionsspitze zu mildern, wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: Es wird die Steuer auf das übrige Einkommen zzgl. einem Fünftel der Abfindung ermittelt, die Differenz zur Steuer ohne Abfindung mit fünf multipliziert (§ 34 Abs. 1 EStG).

Voraussetzung: Zusammenballung

Die Vergünstigung setzt eine Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum voraus – die Abfindung muss grundsätzlich in einer Summe und in einem Kalenderjahr zufließen und die wegfallenden Einnahmen übersteigen. Wird sie über zwei Jahre verteilt, entfällt die Begünstigung regelmäßig.

  • Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug angewandt; sie ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen (Wachstumschancengesetz).
  • Bei Zusammenveranlagung rechnet der Rechner mit dem Splittingtarif.
  • Die Ergebnisse beruhen auf dem Einkommensteuertarif 2026 und sind überschlägig.

Quellen

  1. § 34 EStG – außerordentliche Einkünfte. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 24 Nr. 1 EStG – Entschädigungen. Gesetze im Internet.
  3. Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Grundfreibetrag 12.348 € – Berechnung überschlägig.
Passt kein Rechner?

Komplexer Fall oder mehrere Themen?

Der KI-Assistent ordnet deine Situation ein und stellt dir die passenden Ratgeber, Rechner und Muster zusammen.