Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und reicht 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in mehreren Ländern. Der Rechner wendet den korrekten Satz an, mindert die Bemessungsgrundlage um mitverkauftes Inventar und schätzt deine gesamten Erwerbsnebenkosten inkl. Notar und Grundbuch.
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Bemessungsgrundlage und Steuersatz
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, in aller Regel dem Kaufpreis (§ 8, § 9 GrEStG). Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest (§ 11 GrEStG); er reicht 2026 von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein). Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner – im Kaufvertrag trägt sie üblicherweise der Käufer.
Mitverkauftes Inventar mindert die Steuer
Bewegliche, mitverkaufte Gegenstände (Einbauküche, Markise, Sauna, Möbel) gehören nicht zum Grundstück und unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Wird ihr Wert im Kaufvertrag gesondert und angemessen ausgewiesen, reduziert er die Bemessungsgrundlage. Überhöhte Ansätze erkennt das Finanzamt nicht an.
- Die Steuer entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags und wird rund einen Monat nach Bescheid fällig.
- Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung – Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
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