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Rechner · Arbeitnehmer & Selbständige

Dienstwagen: 1 % oder Fahrtenbuch?

Der Rechner stellt beide Methoden der privaten Nutzungsversteuerung gegenüber – 1-%-Regelung und Fahrtenbuch – berücksichtigt die reduzierte Bemessung für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie deinen Arbeitsweg und zeigt dir die günstigere Variante samt geschätzter Steuerbelastung.

In unter 2 Minuten

1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – was ist günstiger?

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt

1-%-Regelung (Listenpreismethode)

Für die Privatnutzung wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (BLP im Zeitpunkt der Erstzulassung, inkl. USt. und Sonderausstattung, abgerundet auf volle 100 €) angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des BLP je Entfernungskilometer und Monat hinzu (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 EStG).

Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Bei reinen Elektrofahrzeugen ist nur ein Viertel des BLP anzusetzen (0,25 %), sofern der Bruttolistenpreis 70.000 € nicht übersteigt; darüber sowie bei extern aufladbaren Hybriden gilt die Halbierung (0,5 %). Plug-in-Hybride werden nur begünstigt, wenn sie höchstens 50 g CO₂/km ausstoßen oder die gesetzliche elektrische Mindestreichweite erreichen.

Fahrtenbuchmethode

Alternativ wird der geldwerte Vorteil aus den tatsächlichen Gesamtkosten im Verhältnis der privat gefahrenen zu den insgesamt gefahrenen Kilometern ermittelt. Bei E-Fahrzeugen werden AfA bzw. Leasingkosten entsprechend nur mit einem Viertel bzw. der Hälfte angesetzt. Das Fahrtenbuch muss zeitnah, geschlossen und manipulationssicher geführt werden.

  • Die Methodenwahl ist je Fahrzeug einheitlich für das gesamte Kalenderjahr bindend.
  • Die 0,03-%-Pauschale kann durch die Einzelbewertung mit 0,002 % je tatsächlicher Fahrt ersetzt werden – günstig bei weniger als 180 Arbeitswegfahrten im Jahr.

Quellen

  1. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – private Kfz-Nutzung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 8 Abs. 2 EStG – Bewertung Sachbezug. Gesetze im Internet.
  3. BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Rechtsstand 2026).
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