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Musterschreiben-Konfigurator · Steuerrecht

Offenbare Unrichtigkeit im Bescheid berichtigen

Schreib-, Rechen- und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten kann das Finanzamt nach § 129 AO jederzeit berichtigen – ganz ohne Einspruch und ohne Fristbindung. Der Konfigurator benennt den Fehler präzise und formuliert einen sauberen Berichtigungsantrag.

§ 129 AO ohne feste Frist bis Festsetzungsverjährung

Berichtigungs-Konfigurator

Beschreiben Sie den Fehler so, dass er als mechanisches Versehen ohne Rechtsanwendungsfehler erkennbar ist. § 129 AO greift nur bei offenbaren Unrichtigkeiten – nicht bei rechtlichen Bewertungsfragen.

Absender
Empfänger (Finanzamt)
Betroffener Bescheid
Art der Unrichtigkeit
Ort, Datum & Anlagen
Vorschau · Ihr Schreiben (Live)

Vor dem Absenden prüfen

Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Tipp der Redaktion

§ 129 AO nur bei mechanischen Fehlern

  • § 129 AO greift nur bei Schreib-, Rechen- und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten – nicht bei Fehlern in der Rechtsanwendung oder Sachverhaltswürdigung.
  • Der Fehler muss offenbar sein, also für einen unvoreingenommenen Dritten ohne weiteres erkennbar.
  • Ist unklar, ob ein Rechtsfehler vorliegt, wählen Sie fristwahrend den Einspruch – die Berichtigung ist an keine Frist gebunden.

Wann passt § 129 AO?

Die Berichtigung nach § 129 AO ist der richtige Weg bei mechanischen Versehen des Finanzamts: Zahlendreher, Rechenfehler, versehentlich nicht übernommene Erklärungsangaben. Sie ist bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich und ohne Einspruch zu erreichen.

Liegt hingegen ein Fehler bei der rechtlichen Würdigung vor, hilft § 129 AO nicht – dann ist innerhalb der Monatsfrist Einspruch einzulegen.

Rechtsgrundlage: § 129 AO

  • § 129 Satz 1 AO – Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten (Schreib-, Rechenfehler und ähnliche Versehen).
  • § 129 Satz 2 AO – Anspruch auf Berichtigung bei berechtigtem Interesse.
  • Abgrenzung zu §§ 172 ff. AO (Korrekturvorschriften) und zum Einspruch (§§ 347 ff. AO).

Pflichtangaben & Aufbau

  • Genaue Bezeichnung von Bescheid und Steuerart
  • Präzise Benennung der fehlerhaften Stelle
  • Darlegung, dass ein bloßes Versehen (kein Rechtsfehler) vorliegt
  • Angabe des zutreffenden Werts
  • Antrag auf berichtigten Bescheid
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Rechtsgrundlagen & Quellen

Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.

  1. § 129 AO – Offenbare Unrichtigkeiten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 169 AO – Festsetzungsfrist. Gesetze im Internet.
  3. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 129 AO.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob ein berichtigungsfähiges Versehen oder ein Rechtsfehler vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.

Kontakt

Frage zu Ihrem Fehler?

Unsicher, ob es ein offenbarer Fehler oder eine Rechtsfrage ist? Schildern Sie uns den Bescheid – wir erklären, wovon es abhängt, ob § 129 AO oder der Einspruch passt.

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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer Nachricht an hallo@steuernest.de. Ihre Anfrage ersetzt keine individuelle Beratung.

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