Bestandskräftigen Bescheid wegen neuer Tatsachen ändern
Werden nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer führen, kann ein bestandskräftiger Bescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden – sofern Sie am späten Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft.
Änderungs-Konfigurator (§ 173 AO)
Entscheidend sind zwei Punkte: die Tatsache oder das Beweismittel ist dem Finanzamt nachträglich bekannt geworden und Sie trifft am späten Bekanntwerden kein grobes Verschulden. Beides sollte das Schreiben ausdrücklich darlegen.
Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
„Kein grobes Verschulden" ist der Knackpunkt
- Bei einer Änderung zugunsten (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) müssen Sie darlegen, dass Sie die Tatsache nicht grob schuldhaft verspätet vorgebracht haben.
- Grobes Verschulden ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – etwa das Ignorieren einer klaren Frage im Erklärungsvordruck.
- Prüfen Sie, ob nicht ohnehin noch die Einspruchsfrist läuft – dann ist der Einspruch der einfachere Weg.
Wann hilft § 173 AO?
§ 173 AO durchbricht die Bestandskraft, wenn Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Zu Ihren Gunsten (Nr. 2) ist zusätzlich erforderlich, dass Sie das späte Bekanntwerden nicht grob verschuldet haben. Zu Ihren Ungunsten (Nr. 1) kann auch das Finanzamt ändern.
Rechtsgrundlage: § 173 AO
- § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO – Änderung zugunsten bei neuen Tatsachen/Beweismitteln ohne grobes Verschulden.
- § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO – Änderung zuungunsten.
- §§ 169–171 AO – Festsetzungsfrist als äußere Grenze.
Pflichtangaben & Aufbau
- Bezeichnung des bestandskräftigen Bescheids
- Konkrete neue Tatsache oder Beweismittel
- Nachträgliches Bekanntwerden
- Darlegung des fehlenden groben Verschuldens
- Steuerliche Auswirkung und Änderungsantrag
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Rechtsgrundlagen & Quellen
Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob eine neue Tatsache und fehlendes grobes Verschulden vorliegen, hängt vom Einzelfall ab. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.
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