Alle Einnahmen aus Plattformen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen – unabhängig davon, ob sie ausgezahlt oder wieder investiert werden. Über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7) melden Plattformen die Erlöse ihrer Anbieter an die Finanzverwaltung.
Zuletzt fachlich geprüft am 21. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Einnahmen aus YouTube, Twitch, TikTok, Instagram, Affiliate und Verkaufsplattformen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen – auch reinvestierte oder thesaurierte Beträge. Über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7) melden Plattformen die Erlöse ihrer Anbieter jährlich ans Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an dein Finanzamt weiterleitet. Deine Deklaration sollte mit den gemeldeten Beträgen übereinstimmen. Erfasse alle Quellen in der EÜR und trenne umsatzsteuerliche Fragen (Reverse Charge) davon.
Alle Einnahmequellen zählen
Zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen gehören unter anderem:
- Plattform-Ausschüttungen: YouTube (AdSense), Twitch (Subs, Bits, Ads), TikTok Creator Fund;
- bezahlte Kooperationen und Markendeals;
- Affiliate-Provisionen (Amazon, Netzwerke);
- Abo- und Spendenplattformen (Patreon, Steady, Ko-fi, Super Thanks);
- Verkäufe von Merch und digitalen Produkten.
Maßgeblich ist der Zufluss – auch stehen gelassene oder reinvestierte Guthaben sind Einnahmen.
Was ist DAC7?
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) hat Deutschland die EU-Richtlinie DAC7 umgesetzt. Digitale Plattformen sind verpflichtet, die Erlöse ihrer Anbieter zu erfassen und jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Von dort gelangen die Daten an dein Finanzamt.
Das Finanzamt kann deine Erklärung mit den DAC7-Meldungen abgleichen. Weichen deine Angaben ab, drohen Rückfragen. Deklariere daher vollständig und bewahre die Plattform-Abrechnungen auf.
Was gemeldet wird
Gemeldet werden u. a. Identifikationsdaten des Anbieters (Name, Anschrift, Steuer-ID/USt-IdNr), die Zahl der Transaktionen und die Höhe der Vergütungen je Quartal. Die Plattform informiert dich in der Regel über die gemeldeten Daten.
Einnahmen richtig erfassen
Führe pro Quelle eine nachvollziehbare Aufstellung und übernimm die Summen in deine EÜR. Bei Auszahlungen in Fremdwährung rechnest du zum Zuflusszeitpunkt in Euro um. Plattformgebühren sind Betriebsausgaben, keine Kürzung der Einnahme.
Und die Umsatzsteuer?
DAC7 betrifft die Ertragsteuer-Transparenz. Umsatzsteuerlich sind Plattform-Einnahmen gesondert zu würdigen – bei ausländischen Plattformen greift meist das Reverse-Charge-Verfahren. Halte beide Ebenen auseinander.
Jahres-Einnahmen aggregiert
Alle Quellen fließen in die EÜR – die Summe sollte zu den DAC7-Meldungen passen.
Deine Checkliste
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Einnahmen deklarieren
7 Punkte · PStTG- Alle Plattformen aufgelistetYouTube, Twitch, TikTok, Affiliate …
- Abrechnungen gespeichertPro Quelle und Quartal.
- Zufluss erfasstAuch reinvestierte Guthaben.
- Fremdwährung umgerechnetZum Zuflusszeitpunkt.
- Plattformgebühren als AusgabeNicht von der Einnahme kürzen.
- DAC7-Meldung abgeglichenDeckt sich deine EÜR?
- USt separat geprüftReverse Charge bei Ausland.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die DAC7-Meldepflicht?
Über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7) melden digitale Plattformen die Erlöse ihrer Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an die Finanzämter weiterleitet.
Muss ich alle Plattform-Einnahmen angeben?
Ja. Sämtliche Einnahmen aus YouTube, Twitch, TikTok, Affiliate, Abo- und Verkaufsplattformen sind Betriebseinnahmen – auch reinvestierte oder stehen gelassene Guthaben.
Woher weiß das Finanzamt von meinen Einnahmen?
Über die DAC7-Meldungen der Plattformen. Das Finanzamt kann deine Steuererklärung mit diesen Daten abgleichen; Abweichungen führen zu Rückfragen.
Wie erfasse ich Einnahmen in Fremdwährung?
Du rechnest sie zum Zuflusszeitpunkt in Euro um und erfasst den Euro-Betrag als Betriebseinnahme. Plattform-Abrechnungen dienen als Nachweis.
Sind Plattformgebühren abziehbar?
Ja, als Betriebsausgaben. Du kürzt aber nicht die Einnahme, sondern setzt die Gebühren separat als Ausgabe an.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 21. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.


