Gewerbesteuer & Anrechnung berechnen
Der Rechner ermittelt deine Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Freibetrag und dem Hebesatz deiner Gemeinde – und zeigt Einzelunternehmern und Personengesellschaften, wie viel davon über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet wird und real übrig bleibt.
Was bleibt nach der Anrechnung wirklich übrig?
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Vom Gewerbeertrag zur Gewerbesteuer
Ausgangsgröße ist der Gewerbeertrag (Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG), abgerundet auf volle 100 €. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen (§ 11 Abs. 1 GewStG); Kapitalgesellschaften erhalten ihn nicht. Auf den Rest wird die Steuermesszahl 3,5 % angewandt, das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die Gewerbesteuer.
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Für natürliche Personen und Mitunternehmer wird das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und den auf gewerbliche Einkünfte entfallenden Anteil der ESt. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer damit weitgehend neutralisiert; darüber verbleibt eine Restbelastung.
- Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen; sie ist zudem keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).
- Der Freibetrag von 24.500 € steht Kapitalgesellschaften nicht zu.
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