Handwerker & Haushalt direkt absetzen
§ 35a EStG belohnt Arbeit rund ums eigene Zuhause: 20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten werden unmittelbar von deiner Steuerschuld abgezogen. Der Rechner verteilt deine Ausgaben auf die drei Höchstbeträge und zeigt die maximale Steuerermäßigung.
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Drei Töpfe, ein Prinzip: 20 % der Arbeitskosten
§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung – nicht nur einen Abzug von den Einkünften, sondern einen Abzug direkt von der tariflichen Einkommensteuer. Begünstigt sind jeweils 20 % der Arbeitskosten: bei Handwerkerleistungen bis 1.200 € (aus 6.000 € Lohn), bei haushaltsnahen Dienstleistungen bis 4.000 € (aus 20.000 €) und bei haushaltsnahen Minijobs bis 510 €.
Nur Arbeitskosten, nur unbar
Absetzbar sind ausschließlich Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht das Material. Voraussetzung ist eine Rechnung und die unbare Zahlung (Überweisung); Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Die Leistung muss im eigenen Haushalt (auch Zweitwohnung, EU-weit) erbracht werden.
- Öffentlich geförderte Maßnahmen (z. B. KfW) sind insoweit ausgeschlossen.
- Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen – ein Vor- oder Rücktrag ist nicht möglich; ggf. Rechnungen über den Jahreswechsel steuern.
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