Vorabpauschale für ETF & Fonds
Thesaurierende Fonds werden über die Vorabpauschale laufend besteuert. Der Rechner ermittelt sie mit dem für 2026 gültigen Basiszins von 3,20 %, deckelt sie auf die tatsächliche Wertsteigerung, berücksichtigt Ausschüttungen und Teilfreistellung und zeigt die Steuer – vor Anrechnung deines Sparerpauschbetrags.
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Warum es die Vorabpauschale gibt
Bei thesaurierenden Fonds fließen keine Erträge zu – trotzdem soll jährlich ein Mindestertrag besteuert werden, um eine unbegrenzte Steuerstundung zu vermeiden. Dieser fiktive Mindestertrag ist die Vorabpauschale (§ 18 InvStG).
Die Berechnung
Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn × 70 % des Basiszinses. Der Basiszins wird jährlich vom BMF veröffentlicht und beträgt für 2026 3,20 % (BMF v. 13.01.2026). Die Vorabpauschale ist der Basisertrag abzüglich der Ausschüttungen, jedoch höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres und nie negativ.
- Auf den steuerpflichtigen Teil wird die Teilfreistellung angewandt: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds.
- Die Steuer beträgt 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli) zzgl. ggf. Kirchensteuer.
- Der Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) wird vorrangig verrechnet; die Bank führt die Steuer zum ersten Werktag 2027 automatisch ab.
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