Wie viel Steuer kostet dein Krypto-Gewinn?
Kryptowährungen sind private Veräußerungsgeschäfte, keine Kapitalerträge. Der Konfigurator zeigt, was nach Haltefrist, Verlustverrechnung und Freigrenze übrig bleibt.
Der Krypto-Steuer-Check
Alle Eingaben bleiben auf deinem Gerät – es werden keine Daten übertragen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.
Die Freigrenze von 1.000 € gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen – auch Gold, Sammlerstücke oder NFTs zählen mit. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Die Haltefrist entscheidet
Wer eine Kryptowährung länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns. Innerhalb der Jahresfrist ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und unterliegt dem persönlichen Steuersatz.
- Maßgeblich ist das Anschaffungsdatum jeder einzelnen Einheit – üblicherweise nach dem FiFo-Verfahren je Wallet.
- Tausch von Coin zu Coin gilt als Verkauf und Neuanschaffung.
- Verluste innerhalb der Frist mindern nur Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften.
Staking, Lending und Mining
Laufende Erträge aus Staking oder Lending sind in der Regel sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit einer eigenen Freigrenze von 256 € pro Jahr. Gewerbliches Mining führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Dokumentiere Zuflusszeitpunkt und Kurswert – die Finanzverwaltung erwartet eine nachvollziehbare Transaktionshistorie, notfalls aus einem Steuer-Tool der Börse.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die Freigrenze pro Coin?
Nein, sie gilt einmal pro Jahr und Person für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.
Was passiert bei 1.001 € Gewinn?
Dann ist der komplette Gewinn steuerpflichtig. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Muss ich steuerfreie Verkäufe angeben?
Verkäufe nach Ablauf der Jahresfrist sind nicht steuerbar. Bei Nachfragen solltest du die Haltedauer aber belegen können.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand: 2026. Der Konfigurator bildet die Grundstruktur ab und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieser Konfigurator liefert eine unverbindliche Orientierung und stellt keine Steuerberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Beurteilung ziehe einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein hinzu. Fristen laufen unabhängig von diesem Angebot – prüfe sie eigenverantwortlich.
Unübersichtliche Transaktionshistorie?
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