Rürup-Rente steuerlich nutzen
Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis zum Höchstbetrag von 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagte) voll als Sonderausgaben absetzbar. Der Rechner zieht bereits gezahlte Renten- oder Versorgungswerksbeiträge ab und zeigt deinen absetzbaren Betrag und die Steuerersparnis.
Wie viel Steuer spart deine Basisrente?
Keine Anmeldung, anonym, sofortiges Ergebnis mit Rechtsgrundlagen.
So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Voller Sonderausgabenabzug seit 2023
Beiträge zur Basisrente (Rürup) gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar – bis zum jährlichen Höchstbetrag. Dieser ist an den knappschaftlichen Höchstbeitrag gekoppelt und beträgt für 2026 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagte).
Anrechnung anderer Basisversorgungsbeiträge
In den Höchstbetrag fließen alle Beiträge zur Basisversorgung ein: gesetzliche Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), berufsständische Versorgungswerke sowie Rürup-Beiträge. Für Arbeitnehmer bleibt daher oft nur ein Restbetrag; Selbständige ohne Pflichtbeiträge können den vollen Höchstbetrag über Rürup ausschöpfen.
- Der abziehbare Rürup-Betrag ist der kleinere Wert aus tatsächlichem Beitrag und verbleibendem Höchstbetrag.
- In der Auszahlungsphase unterliegt die Rente der nachgelagerten Besteuerung (2026: 84 % steuerpflichtig).
- Die Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Komplexer Fall oder mehrere Themen?
Der KI-Assistent ordnet deine Situation ein und stellt dir die passenden Ratgeber, Rechner und Muster zusammen.
