Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Zu den Einnahmen gehören Miete, umgelegte Nebenkosten und einbehaltene Kautionen. Gegenrechnen darfst du alle Werbungskosten: Zinsen, Abschreibung, Verwaltung, Reparaturen und Fahrten zum Objekt.
Bei verbilligter Vermietung an Angehörige prüft das Finanzamt die Miethöhe – unterhalb der gesetzlichen Grenze wird der Werbungskostenabzug gekürzt. Im Video gehen wir die Positionen der Reihe nach durch.
Das lernst du
- Welche Zahlungen zu den Einnahmen zählen.
- Welche Werbungskosten typisch sind.
- Was bei Vermietung an Angehörige gilt.
- Wie Verluste wirken.

„Nebenkostenumlagen sind Einnahmen – die passenden Ausgaben aber auch abziehbar.“
– SteuerNest Videoratgeber · Vermietung
Kapitel im Video
- 0:00Was zu den Einnahmen zählt
- 0:50Werbungskosten
- 1:40Vermietung an Angehörige
- 2:05Verluste
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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
