Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Kosten für Pflege und Heimunterbringung lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Davon zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung und ggf. eine Haushaltsersparnis ab. Für Pflege- und Betreuungsleistungen greift zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a.
Im Video zeigen wir, wie du beide Wege kombinierst und welche Nachweise du brauchst.
Das lernst du
- Was als außergewöhnliche Belastung zählt.
- Wie die zumutbare Belastung wirkt.
- Was die Haushaltsersparnis bedeutet.
- Wie § 35a zusätzlich hilft.

„Was die zumutbare Belastung schluckt, rettet oft die Steuerermäßigung nach § 35a.“
– SteuerNest Videoratgeber · Senioren & Rentner
Kapitel im Video
- 0:00Pflegekosten als a.g. Belastung
- 0:55Zumutbare Belastung & Ersparnis
- 1:50§ 35a nutzen
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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
