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Ratgeber · Belastungen§ 33 EStGKrankheitskosten2026

Außergewöhnliche Belastungen 2026: Krankheitskosten clever absetzen

Zahnersatz, Brille, Klinik, Pflege: Was die Krankenkasse nicht zahlt, kannst du als außergewöhnliche Belastung ansetzen – sobald deine zumutbare Belastung überschritten ist. Dieser Ratgeber zeigt die Berechnung und die typischen Kosten.

Person sortiert Arztrechnungen und BelegeErst oberhalb der zumutbaren Belastung wirken Krankheitskosten – die Grenze hängt von Einkommen und Familie ab.

Hohe Krankheits- oder Pflegekosten trifft niemand freiwillig – der Fiskus beteiligt sich daran. Als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG mindern zwangsläufige, außergewöhnliche Aufwendungen dein zu versteuerndes Einkommen. Allerdings erst oberhalb der zumutbaren Belastung. Dieser Ratgeber erklärt Berechnung, absetzbare Kosten und Nachweise für 2026.

Zuletzt fachlich geprüft am 9. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) sind zwangsläufige, außergewöhnliche Kosten – vor allem Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten. Absetzbar ist nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt; diese beträgt je nach Einkommen und Kinderzahl 1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird stufenweise berechnet.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dir zwangsläufig entstehen und außergewöhnlich sind – also die überwiegende Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger nicht trifft (§ 33 EStG). Zwangsläufig heißt: Du kannst dich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen.

Der Klassiker sind Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Daneben zählen unter anderem Pflege-, Bestattungs- und bestimmte Wiederbeschaffungskosten nach Katastrophen.

Zwei Gruppen

§ 33 EStG erfasst die „allgemeinen" außergewöhnlichen Belastungen mit zumutbarer Eigenbelastung. Daneben gibt es typisierte Sonderfälle mit festen Pauschalen oder Höchstbeträgen – etwa Unterhalt (§ 33a) oder der Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b), die eigenen Regeln folgen.

Die zumutbare Belastung

Der Haken: Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich steuerlich aus. Sie richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder und beträgt zwischen 1 % und 7 %.

Zumutbare Belastung (Anteil des Gesamtbetrags der Einkünfte)
Situationbis 15.340 €15.340–51.130 €über 51.130 €
Ohne Kinder, ledig5 %6 %7 %
Ohne Kinder, verheiratet4 %5 %6 %
1–2 Kinder2 %3 %4 %
3+ Kinder1 %1 %2 %

Seit einem BFH-Urteil wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet: Der jeweils höhere Prozentsatz gilt nur für den Teil der Einkünfte, der die jeweilige Stufengrenze übersteigt – das senkt die Grenze gegenüber der früheren Berechnung spürbar.

Diese Kosten zählen

Typische absetzbare Krankheitskosten (soweit nicht erstattet) sind:

  • Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln
  • Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie
  • Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte (auf ärztliche Verordnung)
  • Klinik- und Behandlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten
  • Pflegekosten und krankheitsbedingte Heimunterbringung
  • Kur (mit vorheriger amtsärztlicher Bescheinigung)
Nachweis vorab sichern

Für bestimmte Aufwendungen – etwa Kuren, Bade- und Heilkuren oder wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden – muss der Nachweis der Zwangsläufigkeit vor Beginn der Behandlung erbracht werden, in der Regel durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · Zahnersatz

Verheiratet, 2 Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 45.000 €

Selbst getragene Krankheitskosten4.000 €
zumutbare Belastung (stufenweise, ca.)ca. 1.250 €
abziehbare außergewöhnliche Belastungca. 2.750 €
Steuerersparnis (bei ~30 % Grenzsteuersatz)ca. 825 €

Die zumutbare Belastung ist gerundet und stufenweise ermittelt. Nur der Betrag oberhalb der Grenze mindert das zu versteuernde Einkommen.

Kosten bündeln lohnt sich

Weil die zumutbare Belastung pro Jahr abgezogen wird, lohnt es sich, planbare Behandlungen in ein Kalenderjahr zu legen. Wer Brille, Zahnersatz und andere Zuzahlungen im selben Jahr bündelt, überspringt die Grenze eher und holt einen größeren Teil zurück.

Person prüft Arztrechnungen

„Einzeln bleibt vieles unter der Grenze – wer Behandlungen in ein Jahr bündelt, holt spürbar mehr heraus.“

– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 33 EStG

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Was du für den Abzug brauchst

8 Punkte
  • Alle Belege sammelnArzt-, Klinik-, Apothekenrechnungen des Jahres.
  • Erstattungen abziehenNur selbst getragene Kosten zählen.
  • Zumutbare Belastung berechnen1–7 % je nach Einkommen und Kindern.
  • Nachweise vorab sichernAmtsärztliches Gutachten bei Kuren.
  • Fahrtkosten erfassenFahrten zu Ärzten und Therapien.
  • Pflegekosten prüfenHeim- und Pflegekosten gehören dazu.
  • Kosten bündelnPlanbare Behandlungen in ein Jahr legen.
  • Anlage Außergewöhnliche BelastungenDort werden die Beträge erfasst.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Zwangsläufige, außergewöhnliche Aufwendungen, denen du dich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kannst (§ 33 EStG). Dazu zählen vor allem Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten, soweit sie nicht erstattet werden.

Was ist die zumutbare Belastung?

Der Eigenanteil, den du selbst tragen musst, bevor sich Kosten steuerlich auswirken. Sie beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % und wird stufenweise berechnet. Nur der übersteigende Betrag ist absetzbar.

Kann ich Zahnersatz und Brille absetzen?

Ja, soweit die Kosten selbst getragen werden und medizinisch veranlasst sind. Bei Brillen und Hörgeräten ist in der Regel eine ärztliche Verordnung nötig. Die Beträge zählen zu den Krankheitskosten nach § 33 EStG.

Wie berechne ich meine zumutbare Belastung?

Sie wird stufenweise ermittelt: Für die unterste Einkommensstufe gilt der niedrigste Prozentsatz, für den darüber liegenden Teil der jeweils höhere. Das Ergebnis ist der Eigenanteil, der von deinen Kosten abgezogen wird.

Brauche ich bei einer Kur einen besonderen Nachweis?

Ja. Für Kuren und einige weitere Aufwendungen muss die Zwangsläufigkeit vor Beginn nachgewiesen werden – in der Regel durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Ohne vorherigen Nachweis droht die Ablehnung.

Zählen Fahrtkosten zum Arzt?

Ja. Fahrten zu Ärzten, Therapien und Apotheken im Zusammenhang mit der Behandlung sind Teil der Krankheitskosten. Sie werden mit den tatsächlichen Kosten oder pauschal je Kilometer angesetzt und ebenfalls um die zumutbare Belastung gekürzt.

Lohnt es sich, Behandlungen zu bündeln?

Ja. Da die zumutbare Belastung jährlich abgezogen wird, ist es sinnvoll, planbare Behandlungen in ein Kalenderjahr zu legen. So wird die Grenze eher überschritten und ein größerer Teil der Kosten wirkt sich aus.

Wo trage ich außergewöhnliche Belastungen ein?

In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch und berücksichtigt nur den übersteigenden Betrag. Belege bewahrst du auf und legst sie auf Anforderung vor.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 9. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 33a EStG – Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen (Unterhalt). Gesetze im Internet.
  3. § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung. Gesetze im Internet.
  4. Stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 19.01.2017, Az. VI R 75/14).
  5. Finanztip: Außergewöhnliche Belastungen. Finanztip-Redaktion, 2026.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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