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50-Euro-Sachbezug vom Arbeitgeber

Tankkarte, Gutschein oder Jobticket: Bis 50 Euro im Monat bleibt der Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei – wenn die Regeln stimmen.

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Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.

Darum geht's in diesem Video

Sachbezüge bleiben bis 50 Euro pro Monat steuerfrei – aber nur, wenn es echte Sachleistungen sind. Geldkarten müssen auf einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen beschränkt sein, sonst wird daraus steuerpflichtiger Barlohn.

Wichtig ist außerdem: Die Grenze gilt monatlich und ist eine Freigrenze – ein Euro darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig. Im Video zeigen wir die typischen Stolperfallen.

Das lernst du

  • Was als Sachbezug gilt und was nicht.
  • Warum die 50 Euro eine Freigrenze sind.
  • Welche Gutscheinkarten zulässig sind.
  • Wie das mit anderen Lohnextras zusammenspielt.
SteuerNest Videoratgeber

„Ein Euro zu viel – und die ganzen 50 Euro sind steuerpflichtig.“

– SteuerNest Videoratgeber · Arbeitnehmer

Kapitel im Video

  • 0:00Sachbezug oder Barlohn?
  • 0:40Die Freigrenze im Monat
  • 1:10Gutscheine richtig gestalten

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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.

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