Vollmacht fürs Finanzamt – für Angehörige handeln
Wer die Steuererklärung für Eltern oder einen Angehörigen übernimmt, braucht eine Legitimation gegenüber dem Finanzamt. Der Konfigurator baut eine unterschriftsreife Vollmacht nach § 80 AO – auf Wunsch mit Empfangs- und Bekanntgabevollmacht, damit auch die Post bei Ihnen ankommt.
Vollmacht-Konfigurator
Tragen Sie Vollmachtgeber und Bevollmächtigten ein – rechts entsteht eine vollständige, von beiden zu unterschreibende Vollmacht. Die Vollmacht kann ein einwilligungsfähiger Mensch erteilen; ist er es nicht mehr, hilft eine Betreuung oder Vorsorgevollmacht.
Kontrollieren Sie alle Angaben und unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Wofür Sie die Vollmacht brauchen
Mit der Vollmacht nach § 80 AO dürfen Sie im steuerlichen Verfahren für den Angehörigen auftreten: Erklärungen einreichen, Belege nachreichen, Auskünfte einholen und Einspruch einlegen. Solange der Angehörige einwilligungsfähig ist, genügt diese schriftliche Vollmacht – eine gerichtliche Betreuung ist dann nicht nötig.
Empfangs- und Bekanntgabevollmacht
Damit auch die Post vom Finanzamt – insbesondere Steuerbescheide – an Sie geht, sollten Sie die Empfangs-/Bekanntgabevollmacht einschließen (im Konfigurator vorausgewählt). Nur dann werden Bescheide Ihnen gegenüber wirksam bekannt gegeben, und Sie können Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist sicher wahren.
Kann der Angehörige die Vollmacht nicht mehr erteilen, handeln Sie als rechtlicher Betreuer (Betreuerausweis) oder aus einer bestehenden Vorsorgevollmacht, sofern diese steuerliche Angelegenheiten abdeckt.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich mit dieser Vollmacht die Steuererklärung meiner Eltern machen?
Ja. Die Vollmacht nach § 80 AO berechtigt Sie, im steuerlichen Verfahren für den Vollmachtgeber aufzutreten – Erklärungen einreichen, Auskünfte einholen und Einspruch einlegen. Voraussetzung ist, dass der Vollmachtgeber sie bei Erteilung wirksam erteilen konnte.
Wozu die Empfangsvollmacht?
Nur mit Empfangs-/Bekanntgabevollmacht werden Steuerbescheide wirksam an Sie bekannt gegeben. Das ist wichtig, um Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist sicher einzuhalten.
Was, wenn mein Angehöriger nicht mehr geschäftsfähig ist?
Dann kann er keine Vollmacht mehr erteilen. Es handelt der rechtliche Betreuer mit passendem Aufgabenkreis oder ein Bevollmächtigter aus einer früher erteilten Vorsorgevollmacht.
Muss die Vollmacht notariell sein?
Für steuerliche Angelegenheiten genügt in der Regel die schriftliche Form. Bei umfassenden Vorsorgevollmachten mit Immobilien- oder Bankvollmachten kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder erforderlich sein.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja. Die Vollmacht gilt bis auf schriftlichen Widerruf; der Vollmachtgeber kann sie jederzeit zurücknehmen. Teilen Sie den Widerruf dem Finanzamt mit.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand: 2026. Verwiesen wird auf geltende Gesetze.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bei streitigen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie einen Steuerberater, Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht) oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.
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