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Ratgeber · Selbständige Arbeitszimmer Betriebsausgabe 2026

Arbeitszimmer für Selbständige

Wer von zu Hause arbeitet, kann das Arbeitszimmer absetzen – als Selbständiger sogar in voller Höhe, wenn es der Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Dieser Ratgeber zeigt die Voraussetzungen, die 1.260-€-Pauschale und die Abgrenzung zur Homeoffice-Pauschale.

Arbeitszimmer eines SelbständigenIst das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, sind die Kosten in voller Höhe abziehbar.

Für viele Selbständige ist das häusliche Arbeitszimmer der Ort, an dem das Geschäft läuft. Genau dann greift der volle Abzug – andernfalls hilft eine Jahrespauschale oder die tageweise Homeoffice-Pauschale.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die tatsächlichen Kosten unbegrenzt als Betriebsausgabe abziehbar. Alternativ kannst du eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen. Steht dir das Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt zur Verfügung, bleibt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 €). Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum sein.

Was als Arbeitszimmer gilt

Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum, der nahezu ausschließlich (mind. 90 %) betrieblich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer genügt nicht. Für Selbständige, deren Tätigkeit dort stattfindet, ist der Raum oft der Mittelpunkt.

Voller Abzug bei Mittelpunkt

Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, sind die anteiligen Raumkosten unbegrenzt abziehbar: Miete, Nebenkosten, Strom, Reinigung, anteilige AfA bei Eigentum. Der Anteil bemisst sich nach der Fläche des Zimmers an der Gesamtwohnfläche.

Rechenbeispiel

Arbeitszimmer 15 m² von 100 m²

Jahreskosten Wohnung (Miete, Nebenkosten, Strom)14.000 €
Flächenanteil 15 %2.100 €
abziehbar als Betriebsausgabe2.100 €

Bei Mittelpunkt der Tätigkeit unbegrenzt – hier klar über der 1.260-€-Pauschale.

Jahrespauschale 1.260 €

Statt der tatsächlichen Kosten kannst du eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen – ohne Einzelnachweis. Das lohnt sich, wenn deine tatsächlichen Raumkosten niedriger sind oder du dir den Aufwand sparen willst. Die Pauschale mindert sich zeitanteilig für Monate ohne Mittelpunkt.

Abgrenzung zur Homeoffice-Pauschale

Fehlt der Mittelpunkt oder hast du gar keinen separaten Raum, greift die Homeoffice-Pauschale: 6 € je Arbeitstag zu Hause, maximal 1.260 € im Jahr. Arbeitszimmer-Kosten und Homeoffice-Pauschale lassen sich nicht für denselben Zeitraum kombinieren.

Nachweise führen

Dokumentiere Fläche, Grundriss und die berufliche Nutzung. Bei gemischter Nutzung oder einer Arbeitsecke lehnt das Finanzamt den vollen Abzug ab – dann bleibt die Homeoffice-Pauschale.


Deine Checkliste: Arbeitszimmer

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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage EÜR
  • Raum abgrenzenAbgeschlossen, fast nur beruflich genutzt.
  • Mittelpunkt prüfenFindet dort deine Kerntätigkeit statt?
  • Flächenanteil berechnenZimmer zu Gesamtwohnfläche.
  • Kosten sammelnMiete, Strom, Nebenkosten, AfA.
  • Pauschale vergleichen1.260 € vs. tatsächliche Kosten.
  • In Anlage EÜR eintragenAls Betriebsausgabe.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann darf ich das Arbeitszimmer voll absetzen?

Wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Dann sind die anteiligen Raumkosten unbegrenzt abziehbar.

Was bringt die Jahrespauschale von 1.260 €?

Sie erlaubt den Abzug ohne Einzelnachweis. Sinnvoll, wenn deine tatsächlichen Kosten niedriger sind oder du den Nachweisaufwand vermeiden willst.

Zählt eine Arbeitsecke im Wohnzimmer?

Nein. Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum sein.

Kann ich Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Nicht für denselben Zeitraum. Du entscheidest dich pro Zeitraum für eine der Varianten.

Wie berechne ich den Kostenanteil?

Nach dem Flächenanteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche, angewendet auf die Jahreskosten der Wohnung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG – häusliches Arbeitszimmer. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG – Tagespauschale (Homeoffice). Gesetze im Internet.
  3. Jahrespauschale 1.260 €; Homeoffice-Pauschale 6 €/Tag, max. 1.260 € (Stand 2026).
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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