Dividenden ausländischer Aktien werden im Herkunftsland mit Quellensteuer belastet. Damit du nicht doppelt zahlst, rechnet Deutschland einen Teil auf deine Abgeltungsteuer an – den Rest holst du dir im Ausland zurück.
Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Bei Dividenden aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) rechnet der deutsche Fiskus in der Regel bis zu 15 % ausländische Quellensteuer auf deine Abgeltungsteuer an. Führt das Quellenland mehr ab, kannst du den übersteigenden Teil dort zurückfordern. Bei inländischen Depotbanken erfolgt die Anrechnung oft automatisch; ansonsten machst du sie über die Anlage KAP geltend. Voraussetzung ist die tatsächlich gezahlte und keine erstattungsfähige Quellensteuer.
Das Problem der Doppelbesteuerung
Eine US-Dividende wird zunächst in den USA mit Quellensteuer belastet, danach in Deutschland mit Abgeltungsteuer (25 % plus Soli). Ohne Anrechnung würdest du auf denselben Ertrag zweimal Steuer zahlen. Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen das.
Anrechnung bis 15 %
Nach den meisten DBA rechnet Deutschland bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer direkt auf die Abgeltungsteuer an. Deine deutsche Steuerlast auf die Dividende sinkt entsprechend. Bei einer inländischen Depotbank passiert das häufig schon automatisch beim Steuerabzug.
US-Dividende 1.000 €
Die 15 % Quellensteuer mindern die deutsche Steuer – keine echte Doppelbelastung.
Zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen
Manche Länder behalten mehr ein, als das DBA zulässt (z. B. 26,375 % in Frankreich oder 35 % in der Schweiz). Den über 15 % hinausgehenden Teil rechnet Deutschland nicht an – ihn musst du im Quellenland zurückfordern (Erstattungsantrag). Das ist aufwendig, bei größeren Beträgen aber lohnend.
Über die Anlage KAP
Erfolgt keine automatische Anrechnung (z. B. bei einem Auslandsdepot), trägst du die ausländischen Erträge und die gezahlte Quellensteuer in die Anlage KAP ein. Die Steuerbescheinigung deiner Bank weist die anrechenbaren Beträge aus.
Erst greift dein Sparerpauschbetrag von 1.000 €, dann die Abgeltungsteuer, auf die die Quellensteuer angerechnet wird. Wer den Freistellungsauftrag ausschöpft, zahlt auf kleine Dividenden ohnehin keine deutsche Steuer.
Deine Checkliste: Quellensteuer
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Anlage KAP- Steuerbescheinigung prüfenAusgewiesene Quellensteuer.
- 15 %-Anrechnung kontrollierenAutomatisch oder per Anlage KAP.
- Überschuss identifizierenMehr als 15 % einbehalten?
- Erstattung im Quellenland prüfenBei größeren Beträgen lohnend.
- Freistellungsauftrag nutzenSparerpauschbetrag zuerst.
- Anlage KAP ausfüllenBei Auslandsdepot Pflicht.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Quellensteuer wird angerechnet?
In der Regel bis zu 15 % nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Dieser Betrag mindert deine deutsche Abgeltungsteuer auf die Dividende.
Was passiert mit mehr als 15 %?
Den übersteigenden Teil rechnet Deutschland nicht an. Du kannst ihn im Quellenland über einen Erstattungsantrag zurückfordern.
Muss ich etwas tun, wenn ich ein deutsches Depot habe?
Oft nicht – die Bank rechnet die anrechenbare Quellensteuer meist automatisch an. Prüfe es anhand der Steuerbescheinigung.
Wo trage ich ausländische Erträge ein?
In die Anlage KAP, insbesondere bei einem Auslandsdepot ohne automatischen Steuerabzug. Die anrechenbare Quellensteuer steht in der Bescheinigung.
Lohnt sich der Erstattungsantrag im Ausland?
Bei kleineren Beträgen selten, weil er aufwendig ist. Bei hohen Dividenden aus Ländern mit hoher Quellensteuer kann er sich deutlich lohnen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


