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Ratgeber · Kapital Quellensteuer Dividenden 2026

Ausländische Quellensteuer anrechnen

Wer ausländische Aktien und ETF hält, zahlt oft doppelt: Quellensteuer im Ausland plus Abgeltungsteuer in Deutschland. Bis zu 15 % lassen sich anrechnen, überschüssige Beträge kannst du zurückfordern. Dieser Ratgeber zeigt, wie.

Anleger prüft ausländische DividendenAnrechenbar sind in der Regel 15 % Quellensteuer – mehr musst du im Quellenland zurückfordern.

Dividenden ausländischer Aktien werden im Herkunftsland mit Quellensteuer belastet. Damit du nicht doppelt zahlst, rechnet Deutschland einen Teil auf deine Abgeltungsteuer an – den Rest holst du dir im Ausland zurück.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei Dividenden aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) rechnet der deutsche Fiskus in der Regel bis zu 15 % ausländische Quellensteuer auf deine Abgeltungsteuer an. Führt das Quellenland mehr ab, kannst du den übersteigenden Teil dort zurückfordern. Bei inländischen Depotbanken erfolgt die Anrechnung oft automatisch; ansonsten machst du sie über die Anlage KAP geltend. Voraussetzung ist die tatsächlich gezahlte und keine erstattungsfähige Quellensteuer.

Das Problem der Doppelbesteuerung

Eine US-Dividende wird zunächst in den USA mit Quellensteuer belastet, danach in Deutschland mit Abgeltungsteuer (25 % plus Soli). Ohne Anrechnung würdest du auf denselben Ertrag zweimal Steuer zahlen. Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen das.

Anrechnung bis 15 %

Nach den meisten DBA rechnet Deutschland bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer direkt auf die Abgeltungsteuer an. Deine deutsche Steuerlast auf die Dividende sinkt entsprechend. Bei einer inländischen Depotbank passiert das häufig schon automatisch beim Steuerabzug.

Rechenbeispiel

US-Dividende 1.000 €

Quellensteuer USA (15 %)150 €
deutsche Abgeltungsteuer (ca. 26,375 %)264 €
abzgl. anrechenbare Quellensteuer−150 €
noch zu zahlen in Deutschland114 €

Die 15 % Quellensteuer mindern die deutsche Steuer – keine echte Doppelbelastung.

Zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen

Manche Länder behalten mehr ein, als das DBA zulässt (z. B. 26,375 % in Frankreich oder 35 % in der Schweiz). Den über 15 % hinausgehenden Teil rechnet Deutschland nicht an – ihn musst du im Quellenland zurückfordern (Erstattungsantrag). Das ist aufwendig, bei größeren Beträgen aber lohnend.

Über die Anlage KAP

Erfolgt keine automatische Anrechnung (z. B. bei einem Auslandsdepot), trägst du die ausländischen Erträge und die gezahlte Quellensteuer in die Anlage KAP ein. Die Steuerbescheinigung deiner Bank weist die anrechenbaren Beträge aus.

Freistellungsauftrag zuerst

Erst greift dein Sparerpauschbetrag von 1.000 €, dann die Abgeltungsteuer, auf die die Quellensteuer angerechnet wird. Wer den Freistellungsauftrag ausschöpft, zahlt auf kleine Dividenden ohnehin keine deutsche Steuer.


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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage KAP
  • Steuerbescheinigung prüfenAusgewiesene Quellensteuer.
  • 15 %-Anrechnung kontrollierenAutomatisch oder per Anlage KAP.
  • Überschuss identifizierenMehr als 15 % einbehalten?
  • Erstattung im Quellenland prüfenBei größeren Beträgen lohnend.
  • Freistellungsauftrag nutzenSparerpauschbetrag zuerst.
  • Anlage KAP ausfüllenBei Auslandsdepot Pflicht.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Quellensteuer wird angerechnet?

In der Regel bis zu 15 % nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Dieser Betrag mindert deine deutsche Abgeltungsteuer auf die Dividende.

Was passiert mit mehr als 15 %?

Den übersteigenden Teil rechnet Deutschland nicht an. Du kannst ihn im Quellenland über einen Erstattungsantrag zurückfordern.

Muss ich etwas tun, wenn ich ein deutsches Depot habe?

Oft nicht – die Bank rechnet die anrechenbare Quellensteuer meist automatisch an. Prüfe es anhand der Steuerbescheinigung.

Wo trage ich ausländische Erträge ein?

In die Anlage KAP, insbesondere bei einem Auslandsdepot ohne automatischen Steuerabzug. Die anrechenbare Quellensteuer steht in der Bescheinigung.

Lohnt sich der Erstattungsantrag im Ausland?

Bei kleineren Beträgen selten, weil er aufwendig ist. Bei hohen Dividenden aus Ländern mit hoher Quellensteuer kann er sich deutlich lohnen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 32d EStG – Abgeltungsteuer & Anrechnung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 34c EStG – Anrechnung ausländischer Steuern. Gesetze im Internet.
  3. Bundeszentralamt für Steuern – Erstattung ausländischer Quellensteuer. BZSt.
  4. Anrechenbarkeit i. d. R. bis 15 % nach dem jeweiligen DBA; Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 €.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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