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Rechner · Ausbildung & Studium

BAföG-Rückzahlung: Raten und Nachlass berechnen

Zurückzuzahlen ist nur der Darlehensanteil – begrenzt auf einen Höchstbetrag, in festen Raten und nach 20 Jahren erlassen. Der Rechner zeigt Ratenhöhe, Laufzeit und was eine Einmalzahlung spart.

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt

Was zurückzuzahlen ist

Studierendenförderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Nur der Darlehensanteil ist zurückzuzahlen und gesetzlich auf einen Höchstbetrag begrenzt – wer länger gefördert wurde, zahlt nicht mehr als diesen Deckel. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

Raten, Nachlass und Freistellung

Gezahlt wird in festen Monatsraten, üblicherweise vierteljährlich zusammengefasst. Wer die Restschuld in einer Summe vorzeitig ablöst, erhält einen prozentualen Nachlass, der mit der Höhe der Restschuld steigt. Liegt das Einkommen unter der gesetzlichen Grenze, kann eine Freistellung beantragt werden; sie wirkt grundsätzlich nicht rückwirkend über den Antragsmonat hinaus.

  • Steuerlich ist die Tilgung ohne Bedeutung – sie ist keine Werbungskosten- oder Sonderausgabenposition.
  • Zinsen für einen zusätzlichen Studienkredit sind dagegen abziehbar, in der Zweitausbildung als Werbungskosten.
  • Freistellungszeiträume verlängern die Laufzeit; nach 20 Jahren wird die Restschuld erlassen.
  • Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Grundwerten; verbindlich ist allein der Bescheid des Bundesverwaltungsamts.

Quellen

  1. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 3 Nr. 11 EStG – steuerfreie Beihilfen. Gesetze im Internet.
  3. Bundesverwaltungsamt – Rückzahlung von BAföG-Darlehen. Zuständige Behörde für Einziehung, Freistellung und Nachlass.
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