Erhältst du ein Produkt als Gegenleistung für Content, ist dessen Wert eine Betriebseinnahme (Sachbezug) und grundsätzlich zu versteuern. Der zuwendende Unternehmer kann die Steuer aber pauschal nach § 37b EStG übernehmen – dann bleibt die Zuwendung für dich steuerfrei.
Zuletzt fachlich geprüft am 21. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Ein kostenloses Produkt, das du als Gegenleistung für einen Post erhältst, ist eine Betriebseinnahme in Höhe des üblichen Endpreises. Unaufgefordert zugesandte Ware ohne Gegenleistungsverpflichtung ist kritischer zu würdigen. Der schenkende Unternehmen kann die Zuwendung nach § 37b EStG pauschal mit 30 % versteuern – dann ist sie für dich steuerfrei und muss ausgewiesen werden. Geschenke bis 10 € (Streuwerbeartikel) bleiben außen vor. Dokumentiere, was du erhältst und ob es versteuert wurde.
Wann ist ein Produkt steuerpflichtig?
Entscheidend ist die Gegenleistung. Erhältst du ein Produkt, weil du dafür einen Beitrag erstellst (Post, Story, Video), liegt ein Leistungsaustausch vor – der Warenwert ist eine Betriebseinnahme. Bekommst du Ware unaufgefordert und ohne jede Verpflichtung, ist die Würdigung schwieriger; wird sie betrieblich genutzt oder behalten, spricht vieles ebenfalls für eine Einnahme.
Womit wird bewertet?
Angesetzt wird der übliche Endpreis am Abgabeort – also der Preis, den ein Endkunde zahlen würde. Bei mehreren Zuwendungen desselben Unternehmens im Jahr summieren sich die Werte. Rabatte oder Muster in Kleinstmengen (Streuwerbeartikel bis 10 €) bleiben unberücksichtigt.
Pauschalversteuerung durch die Marke (§ 37b EStG)
Viele Unternehmen versteuern Sachzuwendungen an Dritte pauschal mit 30 % (zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer) nach § 37b EStG und teilen das dem Empfänger mit. Ist das geschehen, ist die Zuwendung für dich einkommensteuerlich abgegolten – du musst sie nicht noch einmal versteuern. Lass dir das im Zweifel schriftlich bestätigen.
Frag bei Kooperationen aktiv, ob die Sachzuwendung nach § 37b EStG pauschal versteuert wird. Das erspart dir die eigene Versteuerung – und gehört in eine saubere Kooperationsvereinbarung.
Behalten, zurückschicken oder verlosen?
- Zurückgeschickt (nur Leihgabe zum Test): keine dauerhafte Einnahme, wenn nachweisbar zurückgegeben;
- Behalten: Betriebseinnahme (sofern nicht pauschal versteuert);
- Verlost/verschenkt an die Community: bleibt Betriebseinnahme beim Zufluss, die Weitergabe kann Betriebsausgabe sein.
Dokumentation ist Pflicht
Führe eine Liste der erhaltenen Sachzuwendungen: Absender, Produkt, üblicher Endpreis, Datum, Gegenleistung und ob eine § 37b-Versteuerung erfolgt ist. So kannst du gegenüber dem Finanzamt jederzeit belegen, was versteuert wurde und was nicht.
Post gegen Produkt im Wert von 600 €
Hätte die Marke pauschal nach § 37b versteuert, wäre der Zufluss für dich steuerfrei.
Deine Checkliste
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Samples richtig behandeln
7 Punkte · § 37b EStG- Sample-Liste geführtAbsender, Wert, Datum, Gegenleistung.
- Gegenleistung geprüftPost erwartet = Einnahme.
- Endpreis ermitteltÜblicher Verkaufspreis.
- § 37b-Status erfragtVon der Marke bestätigen lassen.
- Rücksendungen belegtBei reinen Leihgaben.
- Streuartikel < 10 € ignoriertBleiben außen vor.
- In der EÜR erfasstAls Betriebseinnahme.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich kostenlose Produkte versteuern?
Wenn du sie als Gegenleistung für Content erhältst und behältst, ja – der übliche Endpreis ist eine Betriebseinnahme. Steuerfrei ist die Zuwendung, wenn der schenkende Unternehmer sie nach § 37b EStG pauschal versteuert hat.
Was ist die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG?
Das zuwendende Unternehmen kann Sachzuwendungen an Dritte pauschal mit 30 % versteuern. Dann ist die Zuwendung für dich einkommensteuerlich abgegolten und du musst sie nicht erneut versteuern.
Mit welchem Wert wird das Produkt angesetzt?
Mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort – dem Preis, den ein Endkunde zahlen würde. Streuwerbeartikel bis 10 € bleiben unberücksichtigt.
Muss ich zurückgeschickte Testprodukte versteuern?
Nein, wenn es sich um eine reine Leihgabe zum Test handelt und du die Rückgabe nachweisen kannst. Behältst du das Produkt, ist es eine Betriebseinnahme.
Wie dokumentiere ich PR-Samples?
Führe eine Liste mit Absender, Produkt, üblichem Endpreis, Datum, Gegenleistung und dem Hinweis, ob eine § 37b-Versteuerung erfolgt ist. Das schützt dich bei Rückfragen des Finanzamts.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 21. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.


