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Musterschreiben-Konfigurator · Verwaltungsrecht

Sofortvollzug stoppen – Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

Entfällt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage – kraft Gesetzes oder durch angeordneten Sofortvollzug –, kann das Verwaltungsgericht sie nach § 80 Abs. 5 VwGO anordnen oder wiederherstellen. Der Konfigurator formuliert den Eilantrag mit Interessenabwägung.

§ 80 Abs. 5 VwGO Eilrechtsschutz Interessenabwägung

Eilantrag-Konfigurator (§ 80 Abs. 5 VwGO)

Machen Sie deutlich, ob die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes entfällt (dann: Anordnung) oder ob Sofortvollzug angeordnet wurde (dann: Wiederherstellung – hier ist auch die Begründung des Sofortvollzugs angreifbar).

Absender
Empfänger (Verwaltungsgericht)
Vollziehbarer Verwaltungsakt
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Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Tipp der Redaktion

Anordnen oder wiederherstellen?

  • Entfällt die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes (z. B. bei öffentlichen Abgaben, § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), lautet der Antrag auf Anordnung.
  • Wurde der Sofortvollzug angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), lautet er auf Wiederherstellung – prüfen Sie die formelle Begründung (§ 80 Abs. 3 VwGO).
  • Bei öffentlichen Abgaben oft zuerst Aussetzung bei der Behörde beantragen (§ 80 Abs. 6 VwGO).

Wann hilft § 80 Abs. 5 VwGO?

Wenn ein Verwaltungsakt sofort vollziehbar ist, weil Widerspruch/Klage keine aufschiebende Wirkung haben, sichert der Eilantrag vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht wägt das private Aussetzungsinteresse gegen das öffentliche Vollzugsinteresse ab und berücksichtigt die Erfolgsaussichten in der Hauptsache.

Rechtsgrundlage

  • § 80 Abs. 5 VwGO – gerichtliche Anordnung/Wiederherstellung.
  • § 80 Abs. 2, 3 VwGO – Wegfall und Begründung des Sofortvollzugs.
  • § 80 Abs. 6 VwGO – Vorschaltverfahren bei Abgaben.

Pflichtangaben & Aufbau

  • Bezeichnung des vollziehbaren Verwaltungsakts
  • Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung
  • Erfolgsaussichten in der Hauptsache
  • Darlegung des überwiegenden Aussetzungsinteresses
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Rechtsgrundlagen & Quellen

Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.

  1. § 80 VwGO – Aufschiebende Wirkung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 80a VwGO – Rechtsschutz Dritter. Gesetze im Internet.
  3. § 123 VwGO – Einstweilige Anordnung. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Eilverfahren sind besonders zeit- und darlegungssensibel; anwaltliche Hilfe wird empfohlen. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.

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