Erledigter Bescheid? Rechtswidrigkeit feststellen lassen
Hat sich ein Verwaltungsakt erledigt, kann seine Rechtswidrigkeit auf Antrag festgestellt werden, wenn ein berechtigtes Feststellungsinteresse besteht (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Der Konfigurator formuliert die Fortsetzungsfeststellungsklage samt Interesse.
Konfigurator Fortsetzungsfeststellungsklage
Nennen Sie den erledigten Verwaltungsakt und – entscheidend – Ihr besonderes Feststellungsinteresse: Wiederholungsgefahr, Rehabilitierung oder Vorbereitung eines Amtshaftungs-/Entschädigungsanspruchs.
Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Ohne Feststellungsinteresse kein Erfolg
- Anerkannte Fallgruppen des Interesses: Wiederholungsgefahr, Rehabilitierung, Präjudiz für Amtshaftung und tiefgreifende Grundrechtseingriffe.
- Bei sich typischerweise kurzfristig erledigenden Maßnahmen (z. B. Versammlungsauflagen) ist das Interesse großzügig anzuerkennen.
- War der Verwaltungsakt bei Erledigung noch nicht bestandskräftig, ist die Klagefrist im Blick zu behalten.
Wann ist sie statthaft?
Die Fortsetzungsfeststellungsklage tritt an die Stelle einer unzulässig gewordenen Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung – oder schon davor – erledigt hat. Erforderlich ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit.
Rechtsgrundlage
- § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO – Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung.
- analoge Anwendung bei Erledigung vor Klageerhebung.
- § 43 VwGO – allgemeine Feststellungsklage (Abgrenzung).
Pflichtangaben & Aufbau
- Bezeichnung des erledigten Verwaltungsakts
- Feststellungsantrag (Rechtswidrigkeit)
- Darlegung des berechtigten Interesses
- Begründung der Rechtswidrigkeit
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Rechtsgrundlagen & Quellen
Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob ein berechtigtes Feststellungsinteresse vorliegt, hängt stark vom Einzelfall ab. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.
Frage zu Ihrem Fall?
Ein Bescheid hat sich erledigt und Sie wollen seine Rechtswidrigkeit klären lassen? Schildern Sie uns die Lage – wir ordnen das Feststellungsinteresse ein.
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Rechtswidrigkeit feststellen lassen?
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