Homeoffice & Arbeitszimmer richtig absetzen
Tagespauschale, Jahrespauschale oder tatsächliche Raumkosten? Der Rechner fragt Schritt für Schritt alle Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 EStG ab und zeigt dir die günstigste Methode – inklusive geschätzter Steuerersparnis und Unterlagen-Checkliste.
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale)
Für jeden Kalendertag, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, sind pauschal 6 € abziehbar, höchstens 1.260 € im Jahr (entspricht 210 Tagen). Das gilt auch ohne separates Arbeitszimmer und unabhängig davon, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, für Werbungskosten über § 9 Abs. 5 EStG).
Häusliches Arbeitszimmer
Ein separater, nahezu ausschließlich (≥ 90 %) beruflich genutzter Raum ist nur dann mit den tatsächlichen Kosten oder einer Jahrespauschale von 1.260 € absetzbar, wenn er den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Ist der Raum nicht der Mittelpunkt, bleibt seit 2023 nur die Tagespauschale.
- Tatsächliche Kosten umfassen anteilige Miete/AfA, Nebenkosten, Strom, Heizung und Reinigung – im Verhältnis der Raumfläche zur Gesamtwohnfläche.
- Die Jahrespauschale von 1.260 € ist personenbezogen und wird bei nicht ganzjähriger Nutzung monatlich (1/12) gekürzt.
- An Tagen mit Tagespauschale ist für denselben Tag grundsätzlich keine Entfernungspauschale absetzbar (Ausnahme: kein anderer Arbeitsplatz).
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