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Rechner · Arbeitnehmer & Selbständige

Homeoffice & Arbeitszimmer richtig absetzen

Tagespauschale, Jahrespauschale oder tatsächliche Raumkosten? Der Rechner fragt Schritt für Schritt alle Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 EStG ab und zeigt dir die günstigste Methode – inklusive geschätzter Steuerersparnis und Unterlagen-Checkliste.

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt

Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale)

Für jeden Kalendertag, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, sind pauschal 6 € abziehbar, höchstens 1.260 € im Jahr (entspricht 210 Tagen). Das gilt auch ohne separates Arbeitszimmer und unabhängig davon, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, für Werbungskosten über § 9 Abs. 5 EStG).

Häusliches Arbeitszimmer

Ein separater, nahezu ausschließlich (≥ 90 %) beruflich genutzter Raum ist nur dann mit den tatsächlichen Kosten oder einer Jahrespauschale von 1.260 € absetzbar, wenn er den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Ist der Raum nicht der Mittelpunkt, bleibt seit 2023 nur die Tagespauschale.

  • Tatsächliche Kosten umfassen anteilige Miete/AfA, Nebenkosten, Strom, Heizung und Reinigung – im Verhältnis der Raumfläche zur Gesamtwohnfläche.
  • Die Jahrespauschale von 1.260 € ist personenbezogen und wird bei nicht ganzjähriger Nutzung monatlich (1/12) gekürzt.
  • An Tagen mit Tagespauschale ist für denselben Tag grundsätzlich keine Entfernungspauschale absetzbar (Ausnahme: kein anderer Arbeitsplatz).

Quellen

  1. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 9 Abs. 5 EStG – Anwendung auf Werbungskosten. Gesetze im Internet.
  3. BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers und der Tagespauschale (Rechtsstand 2026).
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