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Rechner · Selbständige & Gründer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG – lohnt sich das?

Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Der Check fragt deine Umsätze, Kundschaft und Investitionen ab, prüft die Voraussetzungen und gibt dir eine begründete Empfehlung – Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung.

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Dein Kleinunternehmer-Status 2026

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So prüft der Check – und was das Gesetz sagt

Die neuen Umsatzgrenzen ab 2025

Die Kleinunternehmerregelung ist anwendbar, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung). Anders als früher wirkt das Überschreiten der oberen Grenze sofort: Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmer­status ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

Gründer und Wahlrecht

Existenzgründer ohne relevantes Vorjahr sind Kleinunternehmer, solange der Umsatz im Gründungsjahr 25.000 € nicht übersteigt. Auf die Anwendung kann verzichtet werden (Option zur Regelbesteuerung); der Verzicht bindet fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

  • Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst keine Vorsteuer – dafür entfallen Voranmeldungen weitgehend.
  • Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie nach § 14c UStG.
  • Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt seit 2025 auch für Kleinunternehmer.

Quellen

  1. § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer (Fassung ab 2025). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 14c UStG – unrichtiger Steuerausweis. Gesetze im Internet.
  3. Jahressteuergesetz 2024 – Reform der Kleinunternehmerregelung zum 1.1.2025.
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