Kleinunternehmer nach § 19 UStG – lohnt sich das?
Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Der Check fragt deine Umsätze, Kundschaft und Investitionen ab, prüft die Voraussetzungen und gibt dir eine begründete Empfehlung – Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung.
Dein Kleinunternehmer-Status 2026
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So prüft der Check – und was das Gesetz sagt
Die neuen Umsatzgrenzen ab 2025
Die Kleinunternehmerregelung ist anwendbar, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung). Anders als früher wirkt das Überschreiten der oberen Grenze sofort: Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmerstatus ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.
Gründer und Wahlrecht
Existenzgründer ohne relevantes Vorjahr sind Kleinunternehmer, solange der Umsatz im Gründungsjahr 25.000 € nicht übersteigt. Auf die Anwendung kann verzichtet werden (Option zur Regelbesteuerung); der Verzicht bindet fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
- Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst keine Vorsteuer – dafür entfallen Voranmeldungen weitgehend.
- Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie nach § 14c UStG.
- Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt seit 2025 auch für Kleinunternehmer.
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