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Ratgeber · Vermietung Leerstand Werbungskosten 2026

Leerstand & vorab-Werbungskosten

Steht deine Mietwohnung leer oder ist sie noch gar nicht vermietet, laufen die Kosten trotzdem. Gute Nachricht: Sie sind absetzbar – wenn du eine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweist. Dieser Ratgeber zeigt, wie das gelingt.

Vermieter prüft eine leerstehende WohnungOhne nachweisbare Vermietungsabsicht streicht das Finanzamt die Werbungskosten der Leerstandszeit.

Leerstand kostet Geld – Zinsen, AfA, Nebenkosten laufen weiter. Der Fiskus erkennt diese Kosten als Werbungskosten an, solange du zeigen kannst, dass du die Immobilie ernsthaft vermieten willst.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Kosten während eines Leerstands sind als Werbungskosten abziehbar, wenn eine ernsthafte und nachhaltige Vermietungsabsicht besteht und nachweisbar ist. Das gilt auch für vorweggenommene Werbungskosten, die vor der ersten Vermietung anfallen (z. B. Renovierung, Zinsen, Inserate). Fehlt die Vermietungsabsicht – etwa bei dauerhaftem Leerstand ohne Bemühungen – erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.

Werbungskosten trotz Leerstand

Solange die Immobilie zur Vermietung bestimmt ist, bleiben die laufenden Kosten Werbungskosten – auch wenn gerade kein Mieter da ist. Dazu zählen Schuldzinsen, AfA, Grundsteuer, Versicherungen, Nebenkosten und Instandhaltung.

Vorweggenommene Werbungskosten

Auch vor der ersten Vermietung entstehen abziehbare Kosten: Renovierung, Modernisierung, Zinsen für den Kredit, Inserate und Maklergebühren zur Mietersuche. Sie sind vorweggenommene Werbungskosten, sobald du dich zur Vermietung entschlossen hast.

Vermietungsabsicht nachweisen

Der Knackpunkt ist der Nachweis der Absicht. Das Finanzamt erwartet aktive und ernsthafte Bemühungen:

  • regelmäßige Inserate auf Portalen und in Zeitungen
  • Beauftragung eines Maklers
  • dokumentierte Besichtigungstermine
  • realistische, ortsübliche Mietpreisvorstellung
  • zeitnahe Renovierung, um die Wohnung vermietbar zu halten

Wenn der Leerstand andauert

Bei langjährigem Leerstand ohne erkennbare Bemühungen kann das Finanzamt die Vermietungsabsicht verneinen und die Werbungskosten streichen. Wichtig ist dann, entweder die Bemühungen zu intensivieren (z. B. Preis senken, sanieren) oder eine geänderte Nutzung zu dokumentieren.

Alles dokumentieren

Sammle Inserate, Makleraufträge, Besichtigungsprotokolle und Schriftwechsel. Diese Nachweise entscheiden im Zweifel darüber, ob die Werbungskosten der Leerstandszeit anerkannt werden.

In der Steuererklärung

Die Kosten trägst du in der Anlage V ein – auch wenn in der Leerstandszeit keine Einnahmen gegenüberstehen. Das kann zu einem Verlust führen, der andere Einkünfte mindert.


Deine Checkliste: Leerstand absetzen

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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage V
  • Vermietungsabsicht dokumentierenInserate, Makler, Termine.
  • Ortsüblichen Mietpreis ansetzenNicht überzogen inserieren.
  • Laufende Kosten sammelnZinsen, AfA, Nebenkosten.
  • Renovierungsbelege aufhebenVorweggenommene Werbungskosten.
  • Bei Dauerleerstand handelnPreis anpassen oder sanieren.
  • In Anlage V eintragenAuch ohne Einnahmen.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Kosten absetzen, wenn die Wohnung leer steht?

Ja, solange eine ernsthafte Vermietungsabsicht besteht und nachweisbar ist. Zinsen, AfA und Nebenkosten bleiben dann Werbungskosten.

Was sind vorweggenommene Werbungskosten?

Kosten, die vor der ersten Vermietung anfallen – etwa Renovierung, Zinsen oder Inserate. Sie sind abziehbar, sobald der Entschluss zur Vermietung feststeht.

Wie weise ich die Vermietungsabsicht nach?

Durch aktive Bemühungen: Inserate, Maklerauftrag, Besichtigungen und eine ortsübliche Mietpreisvorstellung. Dokumentiere alles.

Was passiert bei jahrelangem Leerstand?

Ohne erkennbare Vermietungsbemühungen kann das Finanzamt die Absicht verneinen und die Werbungskosten streichen. Preisanpassung oder Sanierung können die Absicht belegen.

Muss ich die Kosten auch ohne Einnahmen angeben?

Ja. Du trägst sie in der Anlage V ein; es kann ein Verlust entstehen, der andere Einkünfte mindert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 9 EStG – Werbungskosten (auch vorweggenommen). Gesetze im Internet.
  3. BFH-Rechtsprechung zur Vermietungsabsicht bei Leerstand (u. a. IX R 68/10); Rechtsstand 2026.
SteuerNest Redaktion
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