Satzung oder Bebauungsplan? Normenkontrolle nach § 47 VwGO
Untergesetzliche Rechtsvorschriften – insbesondere Bebauungspläne und Satzungen – lassen sich im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO vor dem Oberverwaltungsgericht überprüfen. Der Antrag ist binnen eines Jahres zu stellen. Der Konfigurator formuliert ihn mit Antragsbefugnis.
Normenkontroll-Konfigurator
Bezeichnen Sie die angegriffene Vorschrift genau und legen Sie Ihre Antragsbefugnis dar – die (mögliche) Verletzung in eigenen Rechten durch die Norm oder ihre Anwendung. Beachten Sie die Jahresfrist ab Bekanntmachung.
Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Frist und Antragsbefugnis im Blick
- Der Antrag ist binnen eines Jahres nach Bekanntmachung der Vorschrift zu stellen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
- Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht/VGH; dort besteht Vertretungszwang.
- Zentrale Hürde ist die Antragsbefugnis: die mögliche Verletzung in eigenen Rechten – bei Bebauungsplänen häufig das Eigentum am Plangebietsgrundstück.
Was kann angegriffen werden?
Die Normenkontrolle erfasst insbesondere Satzungen nach dem BauGB (Bebauungspläne) und andere im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften, soweit das Landesrecht dies vorsieht (§ 47 Abs. 1 VwGO). Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht.
Rechtsgrundlage
- § 47 Abs. 1 VwGO – Gegenstand der Normenkontrolle.
- § 47 Abs. 2 VwGO – Antragsbefugnis und Jahresfrist.
- § 67 Abs. 4 VwGO – Vertretungszwang vor dem OVG.
Pflichtangaben & Aufbau
- Genaue Bezeichnung der angegriffenen Vorschrift
- Antrag, sie für unwirksam zu erklären
- Darlegung der Antragsbefugnis und Fristwahrung
- Rechtliche Rügen (Abwägung, Verfahren, höherrangiges Recht)
Streit vermeiden – die Steuererklärung von Anfang an sauber.
Damit es gar nicht erst zum Streit kommt: Mit WISO Steuer setzen Sie jeden Posten korrekt an, übernehmen Vorjahresdaten und senden per ELSTER ans Finanzamt.
- Schritt-für-Schritt-Interview
- Automatischer Belegabruf
- Live-Erstattung
- ELSTER-Direktversand
Rechtsgrundlagen & Quellen
Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Vor dem Oberverwaltungsgericht besteht Vertretungszwang; ohne anwaltliche Vertretung ist der Antrag unzulässig. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.
Frage zu Ihrem Vorhaben?
Ein Bebauungsplan oder eine Satzung belastet Sie? Schildern Sie uns die Betroffenheit – wir erklären, wovon es abhängt, ob die Normenkontrolle in Betracht kommt.
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Kostenlos & unverbindlich
- DSGVO-konform – keine Weitergabe Ihrer Daten
Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Normenkontrolle – ist sie eröffnet?
Der KI-Assistent ordnet Ihre Betroffenheit ein und verweist auf die passende Vorlage.
