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Ratgeber · Rentner§ 22 EStGRente2026

Rentenbesteuerung: warum nur ein Teil zählt

Viele Rentnerinnen und Rentner sind unsicher: Muss ich meine Rente versteuern – und wenn ja, wie viel? Die Antwort hängt am Jahr deines Rentenbeginns. Dieser Ratgeber erklärt Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und wann eine Erklärung fällig wird.

Rentnerpaar prüft SteuerunterlagenDas Jahr des Rentenbeginns legt deinen Besteuerungsanteil ein Leben lang fest.

Die gesetzliche Rente wird nachgelagert besteuert: Nur ein bestimmter Anteil ist steuerpflichtig, der Rest bleibt als lebenslanger Rentenfreibetrag steuerfrei.

Zuletzt fachlich geprüft am 14. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (Kohortenprinzip) und steigt jährlich an. Der bei Rentenbeginn ermittelte Rentenfreibetrag bleibt anschließend als fester Euro-Betrag lebenslang steuerfrei. Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt davon ab, ob deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

Der Besteuerungsanteil (Kohortenprinzip)

Seit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung wächst der steuerpflichtige Anteil der Rente Jahr für Jahr. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Rente beginnt – dieser Prozentsatz gilt dann dauerhaft für deine Rente.

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn (Auswahl)
Rentenbeginnsteuerpflichtiger Anteil
201060 %
201570 %
202080 %
202382,5 %
ab 2058100 %

Der Anstieg erfolgt schrittweise, bis später eingehende Jahrgänge ihre Rente vollständig versteuern. Wer früher in Rente ging, behält seinen niedrigeren Anteil dauerhaft.

Der lebenslange Rentenfreibetrag

Aus dem steuerfreien Teil der Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn ein fester Euro-Betrag ermittelt – der Rentenfreibetrag. Dieser Betrag bleibt anschließend unverändert, unabhängig von späteren Rentenerhöhungen.

Rechenbeispiel · Rentenbeginn 2023

Jahresbruttorente 18.000 €

Besteuerungsanteil 82,5 %14.850 €
Rentenfreibetrag (17,5 %)3.150 €
steuerpflichtiger Teil14.850 €

Der Rentenfreibetrag von 3.150 € bleibt fest. Spätere Rentenerhöhungen sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Müssen Rentner eine Erklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Abgabe besteht, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Neben dem steuerpflichtigen Rententeil zählen dazu weitere Einkünfte – etwa Betriebsrenten, Mieten oder Kapitalerträge. Von der Rente lassen sich noch Abzüge geltend machen:

  • der Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten;
  • Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge;
  • außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten.
Gut zu wissen

Auch wenn keine Pflicht besteht, kann sich eine freiwillige Erklärung lohnen – etwa wenn Abzüge deine Steuer auf null drücken oder einbehaltene Beträge erstattet werden. Prüfe das jährlich neu, weil der Grundfreibetrag steigt.


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Rente prüfen

7 Punkte · § 22 EStG
  • Rentenbeginn-Jahr notiertEs legt deinen Besteuerungsanteil fest.
  • Besteuerungsanteil bestimmtProzentsatz aus der Tabelle.
  • Rentenfreibetrag gemerktFester Euro-Betrag, lebenslang.
  • Weitere Einkünfte erfasstBetriebsrente, Miete, Kapital.
  • Abzüge gesammeltKV/PV-Beiträge, Krankheitskosten.
  • Grundfreibetrag verglichenLiegt dein Einkommen darüber?
  • Erklärung / Freiwilligkeit geprüftPflicht oder lohnende Abgabe?
0 von 7 erledigtFall mit der KI klären

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meine Rente versteuern?

Nur der steuerpflichtige Anteil deiner Rente wird versteuert, und auch nur, wenn deine gesamten steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil?

Er richtet sich nach dem Jahr deines Rentenbeginns und steigt jährlich. Wer 2023 in Rente ging, versteuert 82,5 % der Rente; für frühere Jahrgänge ist der Anteil niedriger.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der bei Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Teil wird als fester Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt lebenslang gleich – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Neben der Rente zählen dazu weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, Mieten oder Kapitalerträge.

Kann ich als Rentner etwas absetzen?

Ja. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, ein Werbungskosten-Pauschbetrag sowie außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten mindern die Steuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 14. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.

  1. § 22 EStG – Sonstige Einkünfte (Renten). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Deutsche Rentenversicherung – Rente und Steuer. Deutsche Rentenversicherung.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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